kundlich
Kúndlich, a.: 1) kundbar, bekannt: Sintemal k.
und offenbar, daß ꝛc. Fiſchart B. 52a; Biſt du mir .. wohl
k. geweſen. Schaidenreißer 57a ꝛc. Ofter mit Uml.: 1. Tim.
3, 16; Da ſtellt’ ihn der Gott, der ihn ſandte, zum künd-
lichen Mal dar. B. 198b [,,zum Wunderzeichen“. V. Jl.
2, 318]; Kourante Münze, jedem Laien kündlich. KGroth
120; Das kündlich iſt aus der Notarien Schrift. Luther 1,
156b; 158a, vgl.: Das iſt von Menſchen wohl erkünd-
lich [zu erkundigen]. 94a ꝛc. — 2) den Zſſtzg. von Kunde
(ſ. d.) entſprechend, z. B. inſofern dieſe eine Wiſſenſchaft
bez.: auf dieſe Wiſſenſchaft bezügl., z. B.: Beim herkömm-
lichen erd-k–en Unterricht. Raumer Päd. 3, 1, 126; Der
ſeelen-k–e Theil dieſes Buchs. Forſter Br. 1, 20; Seinen
. völker-k–en Forſchungen. 6 ꝛc.; ferner nam.: Ur-:
als Urkunde dienend, auf Urkunden beruhend, ihnen
gemäß ꝛc., diplomatiſch: Ein u–es Zeugnis der Echtheit.
Gentz 1, 90; Er fühlte nach ſeinem u–en Papiere. Immer-
mann M. 1, 265; Die Begebenheiten werden u–k. und ohne
Falſch erzählt. Mendelsſohn 4, 1, 263; Dies urk. ſeine
Worte ſind. Sch. 323a; Seine Thaten .., wie die Geſchichte
ſie urk. darlegt. Schlegel Mißd. 14; Zu dem Werthe der
Neuheit geſellt ſich noch das höhere Verdienſt einer beſondern
U–keit. G. 28, 1.
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