Kündiger
Kündigerin
Kündiger, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
1) Einer, der Etwas kündigt (s. kündigen und Zsstzg.). —
2) nur in Zsstzg.: Einer der Etwas erkundigt (s. erkunden 1), erforscht, Kenner, vgl. die Bem. zu Anfang der Zsstzg. von kundig, z. B.: Hérzens-: Gott, der H. 15, 8; Der kluge H. Diak. 207; Ph. 4, 24; Die H–in. 8, 63 etc.; Herz-K. 8, 252a; Herzen-K. 1, 223 etc. — Natūr-: Naturforscher: Fische, davon viele den N–n noch unbekannt sind. R. 1, 64; 11, 3; 4, 1, 512; 2, 3; 13, 99 etc. — Rósse-: erfahrner Roßlenker. Nal. 231. — Sēēlen: Der gereifte Menschenkenner und S. 1, 276. — Stérn-: Astronom. 5, 530a etc.
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