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kundlich
Kúndlich, a.:
1) kundbar, bekannt: Sintemal k. und offenbar, daß etc. Fischart B. 52a; Bist du mir .. wohl k. gewesen. Schaidenreißer 57a etc. Ofter mit Uml.: 1. Tim. 3, 16; Da stellt’ ihn der Gott, der ihn sandte, zum kündlichen Mal dar. B. 198b [,,zum Wunderzeichen“. V. Jl. 2, 318]; Kourante Münze, jedem Laien kündlich. KGroth 120; Das kündlich ist aus der Notarien Schrift. Luther 1, 156b; 158a, vgl.: Das ist von Menschen wohl erkünd- lich [zu erkundigen]. 94a etc. 2) den Zsstzg. von Kunde (s. d.) entsprechend, z. B. insofern diese eine Wissenschaft bez.: auf diese Wissenschaft bezügl., z. B.: Beim herkömmlichen erd-k–en Unterricht. Raumer Päd. 3, 1, 126; Der seelen-k–e Theil dieses Buchs. Forster Br. 1, 20; Seinen . völker-k–en Forschungen. 6 etc.; ferner nam.: Ur-: als Urkunde dienend, auf Urkunden beruhend, ihnen gemäß etc., diplomatisch: Ein u–es Zeugnis der Echtheit. Gentz 1, 90; Er fühlte nach seinem u–en Papiere. Immermann M. 1, 265; Die Begebenheiten werden u–k. und ohne Falsch erzählt. Mendelssohn 4, 1, 263; Dies urk. seine Worte sind. Sch. 323a; Seine Thaten .., wie die Geschichte sie urk. darlegt. Schlegel Mißd. 14; Zu dem Werthe der Neuheit gesellt sich noch das höhere Verdienst einer besondern U–keit. G. 28, 1.