kundlich
Kúndlich, a.:
1) kundbar, bekannt: Sintemal k. und offenbar, daß etc. B. 52a; Bist du mir .. wohl k. gewesen. 57a etc. Ofter mit Uml.: 1. 3, 16; Da stellt’ ihn der Gott, der ihn sandte, zum kündlichen Mal dar. 198b [,,zum Wunderzeichen“. Jl. 2, 318]; Kourante Münze, jedem Laien kündlich. 120; Das kündlich ist aus der Notarien Schrift. 1, 156b; 158a, vgl.: Das ist von Menschen wohl erkünd- lich [zu erkundigen]. 94a etc. — 2) den Zsstzg. von Kunde (s. d.) entsprechend, z. B. insofern diese eine Wissenschaft bez.: auf diese Wissenschaft bezügl., z. B.: Beim herkömmlichen erd-k–en Unterricht. Päd. 3, 1, 126; Der seelen-k–e Theil dieses Buchs. Br. 1, 20; Seinen . völker-k–en Forschungen. 6 etc.; ferner nam.: Ur-: als Urkunde dienend, auf Urkunden beruhend, ihnen gemäß etc., diplomatisch: Ein u–es Zeugnis der Echtheit. 1, 90; Er fühlte nach seinem u–en Papiere. M. 1, 265; Die Begebenheiten werden u–k. und ohne Falsch erzählt. 4, 1, 263; Dies urk. seine Worte sind. 323a; Seine Thaten .., wie die Geschichte sie urk. darlegt. Mißd. 14; Zu dem Werthe der Neuheit gesellt sich noch das höhere Verdienst einer besondern U–keit. 28, 1.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.