Kündiger
Kündigerin
Kündiger, m., –s; uv. (~in, f.; –nen): 1) Einer,
der Etwas kündigt (ſ. kündigen und Zſſtzg.). — 2) nur
in Zſſtzg.: Einer der Etwas erkundigt (ſ. erkunden 1),
erforſcht, Kenner, vgl. die Bem. zu Anfang der Zſſtzg.
von kundig, z. B.: Hérzens-: Gott, der H. Ap. 15, 8;
Der kluge H. Gutzkow Diak. 207; Muſäus Ph. 4, 24; Die
H–in. Benedir 8, 63 ꝛc.; Herz-K. Luther 8, 252a; Herzen-K.
Zinkgräf 1, 223 ꝛc. — Natūr-: Naturforſcher: Fiſche,
davon viele den N–n noch unbekannt ſind. Forſter R. 1, 64;
L. 11, 3; Mendelsſohn 4, 1, 512; W. 2, 3; 13, 99 ꝛc.
— Róſſe-: erfahrner Roßlenker. Rückert Nal. 231.
— Sēēlen: Der gereifte Menſchenkenner und S. Goltz 1,
276. — Stérn-: Aſtronom. Luther 5, 530a ꝛc.
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