kundbar
Kundbarkeit
Kúndbar, a. (~keit, f.): allgemein oder einer (im
Dat. beigefügten) Perſ. bekannt, kund (ſ. d., auch
als Attrib., dagegen nicht gewöhnl. in Verbind. mit
geben und thun): Mit k–em Rechte für ihn zur Frau be-
ſtimmt. Möſer Ph. 2, 87; Der Ort iſt k. aller Erden. Mühl-
pforth Geiſtl. 10; Iſt es uns erſt durch eine Dienerin k. ge-
worden. Schaidenreißer 6a; Als ein k–er Fent. V. H. 2, 20;
Der Sache K–keit | kommt leider meiner Scham zu Statten.
W. 3, 162; Eine ſo k–e und ausgemachte Sache. 13, 145;
Eine weltkündige Sache .. durch dieſe K–keit. 35, 152 ꝛc.
K–liche Entwehrungen. Erbvergl. Beil. 7.
Zſſtzg., vgl. die v. kunden, z. B.: Er-: was er-
kundet oder erkundigt werden kann ꝛc.
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