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kundbar Kundbarkeit
Kúndbar, a. (~keit, f.):
allgemein oder einer (im Dat. beigefügten) Pers. bekannt, kund (s. d., auch als Attrib., dagegen nicht gewöhnl. in Verbind. mit geben und thun): Mit k–em Rechte für ihn zur Frau bestimmt. Möser Ph. 2, 87; Der Ort ist k. aller Erden. Mühl- pforth Geistl. 10; Ist es uns erst durch eine Dienerin k. geworden. Schaidenreißer 6a; Als ein k–er Fent. V. H. 2, 20; Der Sache K–keit | kommt leider meiner Scham zu Statten. W. 3, 162; Eine so k–e und ausgemachte Sache. 13, 145; Eine weltkündige Sache .. durch diese K–keit. 35, 152 etc. K–liche Entwehrungen. Erbvergl. Beil. 7.
Zsstzg., vgl. die v. kunden, z. B.: Er-: was erkundet oder erkundigt werden kann etc.