krieghaft
kriegisch
krieglich
Krīēg~haft, a.: (vralt.) kriegeriſch, auch: krieg(s)-
haftig. Schaidenreißer 2a; 68b; 78a ꝛc. — ~iſch, a.:
(vralt.) 1) kriegeriſch, auf den Krieg bezüglich: Ein k.
Wort . . „mit großen Heerſcharen“. Luther 1, 466b; Streit-
bar, mannlich und k. Stumpf 144b; 145a; Ihm mit Waffen
und mit k–er Hand begegnen. 406a; 407a; 670b U. v. —
2) (ſ. Krieg, Anm.) auf einen Rechtsſtreit, Proceß
bezüglich: Der anſprüchigen [beim Proceß in Anſpruch
genommenen] Hab. .. Dieſelbig k. Hab. Carolina § 208;
Ich dachte, der Mann wäre des Weib k–er Vormund. Weiſe
Jſ. 45. — ~lich, adv.: (vralt.) K. [mit Krieg] über-
zogen. Stumpf 487b ꝛc.
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