Kreuzer
Kreuzerei
kreuzerig
Krēūzer, m., –s; uv.; –chen, lein; -: 1) eine
Scheidemünze, urſpr. mit einem Kreuz im Gepräge,
= ¹z Gulden, oft Xr. bez.: Sprchw.: Kein K., kein
Schweizer (ſ. d.), ohne Geld keine Dienſtleiſtung ꝛc.;
Schätzt man den K. nicht, kommt man nicht zum Batzen.
Gotthelf Sch. 158 ꝛc.; Um den letzten K. gebracht. 7; Immer-
mann M. 3, 243; Ein paar verrufene K–lein. Hebel 3,
201. — Etſch-K., Rädel-K. ꝛc. — 2) Schiff.: ein
zur Rekognition oder zum Auffangen feindlicher Schiffe
kreuzendes (ſ. d. 2) Schiff; auch = Kaper; und dann
auch = Führer ſolches Schiffs. — 3) Einer, der kreuzt,
ſo nam. in Zſſtzg., ſ. durchkreuzen, aber auch namentl.
Roſen-K., ein Mitglied vom Roſenkreuz-Orden, ſ.
nam. H. Ph. 13, 241. — ~ēī, f.; –en: das Treiben
eines Kreuzers (ſ. d. 2 und 3), z.B.: Die K–en an den
Küſten des Peloponnes. Rüſtow gK. 75; Der geheimen Or-
den, der Gold- und Roſen-K. Fichte 8, 43 ꝛc. — ~ig, a.:
einen — oder in Zſſtzg. mit Zahlen: ſo und ſo viel —
Kreuzer (ſ. d. 1) werth ꝛc. und übertr.: Freilich räſon-
nierten einige k–e Knechtlein und einige Pfenningsmägde [die
Wenig oder Nichts taugen]. Gotthelf U. 1, 77; Einen
vier-k–en Strick. 2, 193.
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