Kredenz
kredenzen
Kredenzer
Kredit
Kredit
kreditieren
Kreditiv
Kreditor
Kredo
* Kred~énz (it.), f.; –en:
(vralt.)
1) Beglaubigung (vgl. K.-Brief. 6, 325b; -Schreiben. 1, 288 etc. = Kreditiv): Daß er sich zum Vortrab und K. an Ew. Heiligkeit hat senden lassen. 6, 500a etc. —
2) Trinkgeschirr, s. Br. 326b. —
~énzen, tr.: Getränk oder Speisen vorkostend (als Beglaubigung ihrer Unschädlichkeit) reichen, wie es früher an Höfen von Mundschenken und Vorschneidern geschah; dann allgem., namentl. von Getränken, sie in Weise des Mundschenks, als Mundschenk darreichen, so auch ohne Obj.: Sie .. kredenzte, goß und verfehlte. 1, 235; 76; Er will sich aufwartsam, ja Dienern gleich erweisen | und bringet und kredenzt die aufgetragnen Speisen. 1, 37; Kredenze, mein Liebchen, kredenze! 1, 81; Nie | setz ich des Bechers Rand an meine Lippen, | daß nicht ein Schauder mich ergreift, er könnte | kredenzt sein von der Liebe meiner Schwester [iron. = vergiftet]. 411a. Kredenz-Teller, -Tisch 351a etc.).
~énzer, m., –s; uv.: 1) Einer, der kredenzt, weibl.: K–in. — 2) (vralt.) Trinkgeschirr, Becher. RH. 298. — I.
~īt, m., –(e)s; 0: 1) kaufm., das Vertrauen, das Jemand in Betreff seiner Zahlungsfähigkeit genießt: In K., in gutem K. stehen; Seinen K. erhalten, bewahren, verscherzen; Sein K. ist erschüttert, gesunken, gefallen, wieder hergestellt, befestigt, gestiegen etc.; daher: Einem Waaren auf K. geben, auf Borg, so auch: Ihm K. geben, ihm Waaren ohne bares Geld, zur spätern Zahlung, im Vertraun, daß er sie leisten könne und werde, verabfolgen; Waaren auf K. nehmen; Bei Einem K. haben; einen halbjährigen K. haben; K. bis zu 5000 Thaler haben etc., vgl. (vralt., mundartl.): Ihren Glauben verlieren, Bankerott spielen. B. 50a; Ein vertrauter [in K. stehender] Mann. Sch. 365; 257 etc. —
2) ver- allgemeinert: Glaubwürdigkeit; das Vertrauen, Ansehn, das Jemand oder Etwas genießt, — in diesem Sinne der Ggstz: In welche Verlegenheit und Diskredit diese Geschichte ihn und sein Haus bringen könne. 19, 299, u. noch häufiger mit deutscher Vors.: Mein Waarenlager, noch ehe ich irgend Etwas davon ausgekramt habe, durch diese hohen und strengen Forderungen völlig in Miss- K. zu setzen. 260; So ist bei dir der Kotzebue in Miß-K. gekommen. 4, 36 etc. — II.
~it (lat. –⏑, mit betonter erster Silbe), n., –s; –s: kaufm., s. den Ggstz Debet, das „Haben“ im Ggstz des ,Soll“. 15, 5 etc. —
~itīēren, tr. und intr. (haben): Etwas auf Kredit geben oder borgen; Einem Kredit geben. —
~itīv, n., –es; –e: Beglaubigungsschreiben, vgl. Accreditiv: Unsre Geschenke, als welche Kapitän Cook’s K. ausmachten. R. 1, 246 etc., s. Kredenz. —
~itor (–⏑⏑), m., –s, -ōren; -ōren: Gläubiger: Die drei Haupt-K–en der fürstlichen Masse. R. 1, 138; Der Fürst | will meine K–en kontentieren. 332a etc. —
~o (–⏑), n., –s; –s: das Glaubensbekenntnis: Das alte K. immerfort wiederholen, wie es ihnen der Meister eingelernt. 39, 235; 450; Laurette glaubt ihr K. nicht so fest, | als daß etc. 11, 189; Mein Guido (der kein Mann war, der Gespenster | in seinem K. führt. 200 etc.
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