kragen
II. Krāgen, tr.: unübl. außer Zſſtzg., z. B.:
Áb-: (Bauk.) Kragſtein, ein iſoliert aus dem Mauerwerk
hervorſtrebender nach unten abgekragter (abgeſchmiegter, ab-
geſchwungener) Stein, der etwas trägt. Otte Arch. 349. —
Be-: mit einem Kragen verſehn, gw. im Partic. (vgl.
krägig): Ein purpurbekragter Mantel. Grimm. — Her-
āūs-, Uber-: (Bauk.) auf Kragſteinen (ſ. ab-k.)
heraus- od. hervortretend aufbauen: Ein altes Haus mit
übergekragten Wänden. Alexis (D Muſeum 1, 1, 574).
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