kragen
II. Krāgen, tr.:
unübl. außer Zsstzg., z. B.: Áb-: (Bauk.) Kragstein, ein isoliert aus dem Mauerwerk hervorstrebender nach unten abgekragter (abgeschmiegter, abgeschwungener) Stein, der etwas trägt. Arch. 349. — Be-: mit einem Kragen versehn, gw. im Partic. (vgl. krägig): Ein purpurbekragter Mantel. — Herāūs-, Uber-: (Bauk.) auf Kragsteinen (s. ab-k.) heraus- od. hervortretend aufbauen: Ein altes Haus mit übergekragten Wänden. 1, 1, 574).
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