Faksimile 1009 | Seite 1001
Faksimile 1009 | Seite 1001
Kost Kosten
III. Kóst, f.; –en. m., –es; –en, Köste. ~en, m., –s; uv., Kösten; -:
im heutigen Hochd. un- üblich (s. Anm.) außer in der Mz.: Kosten, die durch die Beschaffung von Etwas verursachte (Geld-)Ausgabe: Der Preis (s. d.) für die Waare ist billig, aber durch die K–en, bis ich sie an Ort und Stelle habe, wird sie mir theuer; Ein Bau, der Druck des Buchs, ein Proceß, eine Reise etc. macht, verursacht (Einem) viele, große, bedeutende K–en; Er muß die K–en allein, zur Hälfte tragen; übertr. z. B. auch: Die K–en der Unterhaltung [an Geist etc.] tragen; Der Richter hat ihn in die K–en (des Processes) ver- urtheilt; Einem Etwas zu den K–en zugeben, zuschießen, beisteuern; Ihm die K–en erleichtern; Einen Theil der K–en übernehmen, bezahlen; Die K–en vorschießen, auslegen; Die K–en berechnen, überschlagen, auf so und so viel veranschlagen; Einen Anschlag der K–en machen; Die K–en scheuen; Bei einem Geschäft etc. nicht auf seine K–en kommen; Die K–en nicht bestreiten, erschwingen, aufwenden können; Für meinen Hof und meinen Staat | die nöth’gen K–en aufzutreiben. Nicolai 1, 57; Einen oder sich in K–en, in große, in unnütze K–en setzen, bringen, stürzen; Sich unnütz in K–en setzen, auch übertr.: Er bringt seine Schmeichelei zu unnützen K–en. L. 1, 468, wendet seine Schmeichelei vergeblich auf etc.; Einem für die K–en gut sagen, gut sein, haften, bürgen, stehen, auch: Er steht für die K–en, eig. und übertr., z. B.: Da soll die Obrigkeit die K–en von jeder Thorheit stehen. Möser Ph. 3, 81, für den dadurch etwa verursachten Schaden oder Nachtheil etc. haften. So nam. auch in der häufigen Verbindung (bei vor- oder nachgestelltem Genit. immer ohne Artikel): Auf Jemandes K–en, so daß Dieser die Kosten zu tragen hat, z. B. eig.: Er reist auf K–en seines Principals, des Geschäfts, dann auch übertr.: Auf K–en einer Person, einer Sache, so daß sie darunter leiden, dabei benachtheiligt werden, z. B.: Die kalte Vernunft auf K–en des Gefühls zu einem all angebeteten Götzen erheben. Forster Br. 2, 31; Ein Opfer .. Leider hab’ ich’s diesmal | auf meiner Freunde K–en ihm gebracht. G. 13, 170; Seinen Witz auf K–en der Religion spielen zu lassen. Sch. 102a; Kann er sich retten | auf deine K–en, wird er Anstand nehmen? 361b; Daß wir Kraft und Freiheit lieber auf K–en der Gesetzmäßigkeit ge- äußert, als die Gesetzmäßigkeit auf K–en der Kraft und Freiheit beobachtet sehen. 1133a; Die Zwerchfelle seiner Zuschauer auf unrechte K–en, wie man zu sagen pflegt, zu erschüttern. W. Att. 3, 3, 63 etc.
Anm. Ahd. chosta, mhd. kost(e), fem. auch kost, m., aus it. costo (Preis, Geldausgaben), von costare (lat. constare), zu stehen komnen, kosten. Dies berührt sich denn mit Kost I, ebenso wie das mit „Kosten“ sinnverwandte kaufm. „Spesen“ (ital. spesa, der Aufwand, von spendere, ausgeben, aus latein. expendere, womit unser „spenden“ ahd. spentón zusammenhängt) stammvrwdt. mit unserm ,,Speise“, ahd. spisa, ist, vgl. Schm. 3, 578 u. Zarncke Br. 328a. Zur Vermeidung einer Verwechslung mit dem in Mz. unüblichen I gilt heute von unserm Wort nur die Mz., doch vralt.: Die Kost. Esr. 6, 4; Luk. 14, 28; Ap. 21, 24; Da die K. größer ist denn der Gewinn. Luther 1, 190a; 191b u. o.; als masc.: Der große Kost, den ich tragen musst. Zwingli 2, 1, 2 etc., vgl.: Die Kostesnoten [die Advokaturrechnung]. Gotthelf Sch. 234 Sanders, deutsches Wörterb. I. etc., ferner ohne ersichtl. Geschlecht. Ohne alle Müh, K. und Arbeit. Schaidenreißer 36b; [Aus] K. und Heißen Minoīs. Zwingli 2, 2, 245; Auf mein eigen Unkost. Luther 8, 40b. Ferner: Der Kosten. 1. Macc. 3, 30; 10, 45; 2, 3, 3; So könnt man großes Kriegskostens, der auf Unterhaltung der Besatzung gehet, überhaben sein. Fischart B. 22a; So geht auch ein solcher K–en darauf. Garzoni 633b; Dieweil solcher K–en der Stadt Säckel zu überlästig sein wollt. Stumpf 404a; 547a; 707b; Den mit ihnen bisher gebrauchten Unkosten hinfüro den Armen zu geben. 237b; Den K–en ringeren. Zinkgräf 1, 236; 263; Ihm am Unkosten der Belägerung mit Geld zur Steuer kommen. 301 etc. Ferner schwzr. Mz.: Die ung’sinnete Köste. Gotthelf Sch. 160; Ihn in Kösten bringen. G. 50; 163; Theilet euch | in Recht und Kösten, sie sind gleich. Frölich (Wackernagel 2, 1754 Z. 19) etc. Ferner veralt.: Die mit täglichen schweren, unnöthigen und vergeblichen Kostungen die Fürsten arm machen. Luther 5, 411a; SW. 60, 355; Diese unnöthige Kostung; nach andrer Lesart: Unkostung.
Zsstzg. vielfach, nach Dem, dessen Beschaffung die K–n verursacht, z. B.: Die Atzungs-K–en. Hebel 3, 406; Die Ausbeutungs-K–en, bei einem Bergwerk; Die Bau- K–en. G. 6, 328; Deich-, Druck-K–en; Wegen der aufgelaufenen Sitz- und Gerichts-K–en. Thümmel 3, 56; Kriegs-, Proceß-, Reise-K–en; Die Schmelz-K–en sind überwunden und sein wahrer Gehalt ist durch das Feuer bestätigt. 4, 157; Die Zehrungs-K–en auf der Reise; Die Zeug-K–en (im Bergb., zur Unterhaltung der Kunstgezeuge) u. ä. m., s. Un-K. Wir erwähnen danach nur noch: Hāūpt-: die hauptsächlichen Kosten, Ggstz. Neben-K–en. Sām- (Sāūm-): gemeinschaftliche Kosten, wozu Mehrere ihren Antheil beizusteuern haben, so nam. die Zubuße im Bergb. Adelung, vgl. Schm. 3, 244 und s. sammt.
Sélbst-: Das, was eine Sache Einen selbst kostet, der „Kostenpreis“ (kaufm.): So bekommst du die S–en nicht heraus. Waldau N. 3, 135.
Un-: verstärktes „Kosten“, nam. (vgl. Ungeld) die zu dem eig. Preis hinzukommenden, ihn vertheuernden Kosten und dann allgm.: unangenehme Kosten: Spesen sind U–en; Wer einen Proceß führt, stürzt sich leicht in U–en; der Richter dagegen spricht nur von Gerichts-Kosten (nicht U–en) etc. Eig. und übertr.: In falsche U–en gestürzt. Möser Ph. 1, 188; Dieser hatte durch große U–en [vralt. statt: mit großen U–en] Maler ausgeschickt. Olearius (Wackernagel 3, 1, 692 Z. 6); Die U–en dieser Reise beliefen sich auf 300,000 Gulden .. Mußte er allein alle U–en tragen. Sch. 788a; Seinen Verstand auf U–en seines Herzens zu verfeinern. 102a; Ihre schlechte Waare, wär’s auch auf U–en aller Volkskultur und Sittlichkeit, in Umlauf zu bringen. 1107b; Wir werden uns vermuthlich mit der Widerlegung nicht stark in U–en zu setzen brauchen. Schlegel Mißd. 106; Auf gemeiner Stadt U–en unterhalten. W. 7, 203; Ihren eigenen Zustand auf U–en ihrer Untergebnen zu verbessern. 8, 218; Alhafi, den er auf seine U–en [mit seinem Schaden etc.] als einen . . . Buben kennen gelernt. 9, 194 etc. So auch in Zsstzg. z. B.: Geschäfts-, Handlungs-U–en; Das Murren der Nation, welche zu Bestreitung der Kriegs-U–en mit gedoppelten Auflagen belegt wurde. W. 7, 124 u. ä. m. Dazu (mundartl.): Sich verunköstigen, sich in Unkosten setzen: Salzbüchse, an welcher sich der Künstler mit einer geschmackvollen Tulpe verunköstigt hat. Mörike Moz. 95.