Konvallaria
konvenabel
konvenieren
eni~enz
Konvent
Konventikel
Konvention
konventionell
konvergent
Konvergenz
konvergieren
Konversation
konversieren
Konversion
konvertieren
Konvertit
konvex
Konvikt
Konvivium
konvocieren
Konvoi
Konvokation
Konvolut
Konvulsion
konvulsivisch
* Konv~allāria (lat. konw–), f.; -allāri-en:
eine Pflanzengattung, dazu nam. die Maiblume und für diese z. B.: Auch Lilien-Konvaljen glänzten. 9, 449; Verborgen wie Konvallen. Po. 1, 307. —
~enābel (auch in frz. Ausspr. kongw–), a.: passend, konvenierend. —
~enīēren, intr. (haben): passen, bequem sein: Das konveniert mir nicht; K–den Falls etc. —
~eni~énz, f.; –en: Übereinkunft, das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte, oft im Ggstz. zu dem Natürlichen, der ungezwungnen Freiheit etc. 31, 229; L. 1, 153 etc. —
~ént, m., –(e)s; –e: Zusammenkunft, nam.:
1) von Abgeordneten, Landesvertretern etc., z. B.: Lud er alle evangelische Stände des Reichs zu einem General-K. ein. 926b; Von den Zusammenkünften der Ritter- und Landschaft oder den sogen. Landes- K–en. Art. 9; Der National-K., in der ersten franz. Revolution, den man unter K. ohne Zusatz am häufigsten versteht etc. —
2) Zusammenkunft der Klosterpersonen im Kloster und danach auch das Kloster, oft neutr., z. B.: Wenn der Abt (s. d.) Würfel auflegt, so spielt das ganze K. (Sprchw.). SW. 61, 327; 379a; Ihn fürchtete das ganze K. 2, 268, 124* vgl. auch Kofent. —
~entīkel, n., –s; uv.: heimliche Zusammenkunft, nam. religiöser Sekten: Die Frommen .| Sie bilden auf dem Blocksberg hier | gar manches K. 11, 191. —
~entiōn, f.; –en; –s-: Übereinkunft, Vertrag etc., s. K–s-Geld etc. —
~entionéll, a.: auf Ubereinkunft beruhend: Den feinen Schliff der k–en Bildung. SchV. 20. —
~ergent, a.: konvergierend. —
~ergénz, f.; 0: das Konvergieren. —
~ergīeren, intr. (haben:) sich gegen einander nähern, Ggstz. divergieren. — ~ersatiōn, f.; –en; –es: Unterhaltung; Umgang. —
~ersīēren, intr. (haben): mit Jemand umgehn, verkehren, sich unterhalten. —
~ersiōn, f.; –en: Konvertieren. —
~ertīēren, tr.: 1) Etwas umwandeln, umändern, z. B.: Staatsschulden k., den Zinsfuß derselben umändern, gw. erniedrigen etc. —
2) Einen k., bekehren. —
~ertīt, m., ~en; –en: ein Bekehrter, zu einem andern Glauben Ubergetretner, vom Standpunkt der neuen Glaubensgenossen aus, wie Renegat von dem der alten aus. —
~éX, a.: Gegensatz von konkav (s. d.): 1) gewölbt rund. — 2) von Winkeln: größer als ein gestreckter. —
~ikt, m., –(e)s; –e: Freitisch auf Hochschulen. —
~ivium (konwiw–), n., –s; -ivia, -ivi-en: Gelag, Schmaus. —
~ocīēren, tr.: zusammenberufen. —
~oi (frz. kongwoā), m., –s; –s: beschirmendes Geleit. —
~okatiōn, f.; –en; –s-: Zusammenberufung. —
~olūt, n., –(e)s; –e: ein Bündel (zusammengerollter) Schriften. —
~ulsiōn, f.; –en: Gliederverzuckung, Krampf. —
~ulsīvisch, a.: krampfhaft.
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