Konstabel
Konstabler
* Konſtāb~el (mlat.), m., –s; uv.: 1) Kriegsk.,
Büchſenmeiſter, Kanonier, z. B.: „Thut’s Ihm ſo eilig,
Herr K.? | Die Wege ſind noch nicht praktikabel.“ | (Kon-
ſtabler): Mir nicht ꝛc. Sch. 320b. Nam. auf Kriegs-
ſchiffen: Der, der die Aufſicht über alles zur Artillerie
des Schiffs Gehörige hat, beſtimmter: Der Ober-K.
Unter ihm ſtehn: die K–smaten oder Unter-K., vgl.
K–s-Kammer. Scherzh. übertr. von dem Adler, in-
ſofern er des Zeus Blitzgeſchoß führt: Des Donnergottes
Leib-K. Ramler F. 1, 59. — 2) urſpr. in England (da-
her auch wohl in engl. Ausſpr. konſtēbel) eine Art Po-
liceidiener, in Preußen ꝛc. „Schutzmann“. — ~ler,
m., –s; uv.: Konſtabel 1 und 2.
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