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Konstabel Konstabler
* Konstāb~el (mlat.), m., –s; uv.:
1) Kriegsk., Büchsenmeister, Kanonier, z. B.: „Thut’s Ihm so eilig, Herr K.? | Die Wege sind noch nicht praktikabel.“ | (Konstabler): Mir nicht etc. Sch. 320b. Nam. auf Kriegsschiffen: Der, der die Aufsicht über alles zur Artillerie des Schiffs Gehörige hat, bestimmter: Der Ober-K. Unter ihm stehn: die K–smaten oder Unter-K., vgl. K–s-Kammer. Scherzh. übertr. von dem Adler, insofern er des Zeus Blitzgeschoß führt: Des Donnergottes Leib-K. Ramler F. 1, 59.
2) urspr. in England (daher auch wohl in engl. Ausspr. konstēbel) eine Art Policeidiener, in Preußen etc. „Schutzmann“.
~ler, m., –s; uv.:
Konstabel 1 und 2.