konkav
Konkavität
Konklave
Konklusion
Konklusum
Konkordanz
Konkordat
konkret
Konkretum
Konkubinat
Konkubine
Konkurrent
Konkurrenz
konkurrieren
Konkurs
Konkursifex
* Konk~āv (lat. –āw), a.: Ggſtz. zu ,,konvex“:
1) hohlrund. — 2) von Winkeln: kleiner als ein ge-
ſtreckter oder als zwei Rechte. — ~avitǟt, f.; 0: das
Konkav-Sein. — ~lāve (lāwe), –s; 0: eig. ein ver-
ſchließbares Zimmer; dann aber: das Zimmer der
Papſtwahl u.: die wählenden Kardinäle als Geſammt-
heit. Sch. 788b ꝛc. — ~luſiōn, f.; –en: Schlußfolge-
rung: Ich leugne dir Alles, Major, Minor und K. [Ober-,
Unterſatz u. Schlußfolge]. W. 31, 413. — ~lūſum,
n., –s; -luſa: Beſchluß, der Beſchloßne. — ~ordánz:
1) f.; –(i)en: a) ohne Mz., Übereinſtimmung. —
b) ein Buch, worin alle in der Bibel vorkommenden
Wörter alphabetiſch, mit Angabe der Stellen, wo je-
des Wort vorkommt, aufgeführt ſind, bibliſches Wör-
terbuch, z. B.: Bibliſche Verbal- und Real-K–ien .. von
Büchnern ꝛc. — 2) m., –en; –en: Buchdr., die zum
Ausſchluß bei der Schrift dienenden Quadrate, die
nur ³ der Buchſtabenhöhe u. die Breite von mehrern
Gevierten haben, zur Ausfüllung aller größern leeren
Räume. Franke Kat. 41; 54; Buchdr. 16: 18 ꝛc., bei
Andern auch fem. (wie 1). — ~ordāt, n., –(e)s;
–e: Übereinkunft; ein Vertrag, nam. weltlicher Für-
ſten mit dem Papſt in Kirchenſachen. — ~rēt, a.:
Ggſtz. abſtrakt (ſ. d.), auf etwas Vorhandnes bezogen
u. damit zuſammen im Denken aufgefaſſt. — ~rētum,
n., –s; -reta: konkretes Hw., Dingwort in engrem
Sinn. — ~ubināt, n., –(e)s; –e: das Zuſammen-
leben Zweier wie Mann und Frau, doch ohne Ehe, die
Kebsehe, vgl.: Der Unehe, und was darin gezeuget, das
Wort geredet. Mattheſius Lthr. 138a ꝛc. — ~ubīne, f.;
–n: ein mit einem Mann im Konkubinat lebendes
Frauenzimmer: Beiſchläferin oder K. Zinkgräf 1, 164, ſ.
Kebsweib, Maitreſſe ꝛc. — ~urrént, m., –en; –en:
Einer, der — und inſofern er — mit Andern wett-
eifernd Dasſelbe treibt oder erſtrebt, Mit(be)werber.
— ~urrénz, f.; –en: die Mitbewerberſchaft, d. h. ſo-
wohl das Konkurrent-Sein oder Konkurrieren, als auch
die Geſammtheit der Konkurrenten. — ~urrīēren,
intr. (haben): als Konkurrent auftreten: Um den Preis
k. ꝛc. — ~úrs: 1) m., –es; –e; -: a) das Konkurrie-
ren, das Wettſtreben ꝛc. — b) der Zuſammentritt der
Gläubiger zur gerichtlichen Theilung des zu ihrer vollen
Befriedigung nicht ausreichenden Vermögens ihres
Schuldners, ſ. Gant, Bankbruch. — 2) adj.: nicht
im Stande, ſeinen Gläubiger vollſtändig zu befriedigen
(ſ. 1b), gw. nur als prädik. Ew.: Sich k. erklären; K.
Sanders, deutſches Wörterb. I.
ſein, werden ꝛc., vgl. Bankerott. — ~urſiféx, m., uv.
(e e, -urſīfices: Einer der Konkurs macht, ein
Bankbrüchiger.
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