Faksimile 0993 | Seite 985
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konkav Konkavität Konklave Konklusion Konklusum Konkordanz Konkordat konkret Konkretum Konkubinat Konkubine Konkurrent Konkurrenz konkurrieren Konkurs Konkursifex
* Konk~āv (lat. –āw), a.:
Ggstz. zu ,,konvex“:
1) hohlrund.
2) von Winkeln: kleiner als ein gestreckter oder als zwei Rechte.
~avitǟt, f.; 0:
das Konkav-Sein.
~lāve (lāwe), –s; 0:
eig. ein verschließbares Zimmer; dann aber: das Zimmer der Papstwahl u.: die wählenden Kardinäle als Gesammtheit. Sch. 788b etc.
~lusiōn, f.; –en:
Schlußfolgerung: Ich leugne dir Alles, Major, Minor und K. [Ober-, Untersatz u. Schlußfolge]. W. 31, 413.
~lūsum, n., –s; -lusa:
Beschluß, der Beschloßne.
~ordánz: 1) f.; –(i)en:
a) ohne Mz., Übereinstimmung.
b) ein Buch, worin alle in der Bibel vorkommenden Wörter alphabetisch, mit Angabe der Stellen, wo jedes Wort vorkommt, aufgeführt sind, biblisches Wörterbuch, z. B.: Biblische Verbal- und Real-K–ien .. von Büchnern etc. 2) m., –en; –en: Buchdr., die zum Ausschluß bei der Schrift dienenden Quadrate, die nur ³ der Buchstabenhöhe u. die Breite von mehrern Gevierten haben, zur Ausfüllung aller größern leeren Räume. Franke Kat. 41; 54; Buchdr. 16: 18 etc., bei Andern auch fem. (wie 1).
~ordāt, n., –(e)s; –e:
Übereinkunft; ein Vertrag, nam. weltlicher Fürsten mit dem Papst in Kirchensachen.
~rēt, a.:
Ggstz. abstrakt (s. d.), auf etwas Vorhandnes bezogen u. damit zusammen im Denken aufgefasst.
~rētum, n., –s; -reta:
konkretes Hw., Dingwort in engrem Sinn.
~ubināt, n., –(e)s; –e:
das Zusammenleben Zweier wie Mann und Frau, doch ohne Ehe, die Kebsehe, vgl.: Der Unehe, und was darin gezeuget, das Wort geredet. Matthesius Lthr. 138a etc.
~ubīne, f.; –n:
ein mit einem Mann im Konkubinat lebendes Frauenzimmer: Beischläferin oder K. Zinkgräf 1, 164, s. Kebsweib, Maitresse etc.
~urrént, m., –en; –en:
Einer, der und insofern er mit Andern wett- eifernd Dasselbe treibt oder erstrebt, Mit(be)werber.
~urrénz, f.; –en:
die Mitbewerberschaft, d. h. sowohl das Konkurrent-Sein oder Konkurrieren, als auch die Gesammtheit der Konkurrenten.
~urrīēren, intr. (haben):
als Konkurrent auftreten: Um den Preis k. etc.
~úrs: 1) m., –es; –e; -:
a) das Konkurrieren, das Wettstreben etc.
b) der Zusammentritt der Gläubiger zur gerichtlichen Theilung des zu ihrer vollen Befriedigung nicht ausreichenden Vermögens ihres Schuldners, s. Gant, Bankbruch. 2) adj.: nicht im Stande, seinen Gläubiger vollständig zu befriedigen (s. 1b), gw. nur als prädik. Ew.: Sich k. erklären; K. Sanders, deutsches Wörterb. I. sein, werden etc., vgl. Bankerott.
~ursiféx, m., uv. (e e, -ursīfices:
Einer der Konkurs macht, ein Bankbrüchiger.