konkav
Konkavität
Konklave
Konklusion
Konklusum
Konkordanz
Konkordat
konkret
Konkretum
Konkubinat
Konkubine
Konkurrent
Konkurrenz
konkurrieren
Konkurs
Konkursifex
* Konk~āv (lat. –āw), a.: ~ordāt, n., –(e)s; –e: ~ursiféx, m., uv. (e e, -ursīfices:
Ggstz. zu ,,konvex“:
1) hohlrund. —
2) von Winkeln: kleiner als ein gestreckter oder als zwei Rechte. —
~avitǟt, f.; 0: das Konkav-Sein. —
~lāve (lāwe), –s; 0: eig. ein verschließbares Zimmer; dann aber: das Zimmer der Papstwahl u.: die wählenden Kardinäle als Gesammtheit. 788b etc. —
~lusiōn, f.; –en: Schlußfolgerung: Ich leugne dir Alles, Major, Minor und K. [Ober-, Untersatz u. Schlußfolge]. 31, 413. —
~lūsum, n., –s; -lusa: Beschluß, der Beschloßne. —
~ordánz: 1) f.; –(i)en: a) ohne Mz., Übereinstimmung. —
b) ein Buch, worin alle in der Bibel vorkommenden Wörter alphabetisch, mit Angabe der Stellen, wo jedes Wort vorkommt, aufgeführt sind, biblisches Wörterbuch, z. B.: Biblische Verbal- und Real-K–ien .. von etc. — 2) m., –en; –en: Buchdr., die zum Ausschluß bei der Schrift dienenden Quadrate, die nur ³ der Buchstabenhöhe u. die Breite von mehrern Gevierten haben, zur Ausfüllung aller größern leeren Räume. Kat. 41; 54; Buchdr. 16: 18 etc., bei Andern auch fem. (wie 1). —
Übereinkunft; ein Vertrag, nam. weltlicher Fürsten mit dem Papst in Kirchensachen. —
~rēt, a.: Ggstz. abstrakt (s. d.), auf etwas Vorhandnes bezogen u. damit zusammen im Denken aufgefasst. —
~rētum, n., –s; -reta: konkretes Hw., Dingwort in engrem Sinn. —
~ubināt, n., –(e)s; –e: das Zusammenleben Zweier wie Mann und Frau, doch ohne Ehe, die Kebsehe, vgl.: Der Unehe, und was darin gezeuget, das Wort geredet. Lthr. 138a etc. —
~ubīne, f.; –n: ein mit einem Mann im Konkubinat lebendes Frauenzimmer: Beischläferin oder K. 1, 164, s. Kebsweib, Maitresse etc. —
~urrént, m., –en; –en: Einer, der — und insofern er — mit Andern wett- eifernd Dasselbe treibt oder erstrebt, Mit(be)werber. —
~urrénz, f.; –en: die Mitbewerberschaft, d. h. sowohl das Konkurrent-Sein oder Konkurrieren, als auch die Gesammtheit der Konkurrenten. —
~urrīēren, intr. (haben): als Konkurrent auftreten: Um den Preis k. etc. —
~úrs: 1) m., –es; –e; -: a) das Konkurrieren, das Wettstreben etc. —
b) der Zusammentritt der Gläubiger zur gerichtlichen Theilung des zu ihrer vollen Befriedigung nicht ausreichenden Vermögens ihres Schuldners, s. Gant, Bankbruch. — 2) adj.: nicht im Stande, seinen Gläubiger vollständig zu befriedigen (s. 1b), gw. nur als prädik. Ew.: Sich k. erklären; K. deutsches Wörterb. I. sein, werden etc., vgl. Bankerott. —
Einer der Konkurs macht, ein Bankbrüchiger.
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