Faksimile 0992 | Seite 984
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königen Königerei könighaft königisch königlich Königschaft Königthum
Kȫnig~en, tr.: ugw. außer in Zſſtzg., namentl.:
Ent-: 1) des Königs berauben: So | entkönigt man
die Reiche. Blumauer. 2) der Königſchaft berauben:
Hamlet kommt ganz entkönigt geſchlichen von dem keuſchen
Wittenberg her. Börne 1, 381; Sein [Ludwig XVI] Haupt
war ſchon durch eine Jakobinermütze entkönigt. Heine Sal. 1,
81. ~erēī, f.; –en: ugw. außer Zſſtzg. z. B.:
Vīēl-: der Zuſtand, wo viele Könige herrſchen: Der
Vielgötterei und V. ergeben. Kapper Chr. 1, 214. ~haft,
a.: (ſelten) königlich. ~iſch, a.: 1) vralt. = kö-
niglich (ſ. d.), z. B.: Ein K–er [königlicher Diener].
Joh. 4, 47 ff.; SW. 5, 216 ꝛc.; Das iſt ja gut k. Bezah-
lung. Weidner 39. 2) der Königspartei oder dem Kö-
nigthum anhängend: Unter den gemachten Parteien der
Kaiſeriſchen und K–en. Stumpf 79b; 370a; 620b ꝛc., ſo
noch: Ein übertriebner K–er [Ultra-Royaliſt]. Arndt E.
82; K. Geſinnte. G. 25, 13; 27, 59 ꝛc., vgl. königlich
4 u.: Unter „königlich“ hat man früher etwas Hochherziges
verſtanden; man war daher ehrlich und beſcheiden genug, für
Menſchen, die Alles, was ein Fürſt thut und ſagt, durch Dick
und Dünn vertheidigen, das Wort „k.“ zu erfinden. Auerbach
Gv. (1848) 71. ~lich, a.: vgl. fürſtlich ꝛc.: 1) ein
König ſeiend: Der k–e Sänger David; Der k–e Gaſt er-
ſtaunt. Sch. 57a; Chamiſſo 3, 247; Den edlen k–en Aar.
Müllner 3, 197 ꝛc. 2) einem König gehörend, auf
ihn bezüglich, von ihm ausgehend, vgl. in Zſſtzg. ,,Kö-
nigs-“, z. B.: Das k–e Schloß, Haus, Geſchlecht; Aus
k–em Stamm; Die k–en Diener, Beamten, Güter; Das k–e
Anſehn, die k–e Macht; Sein Geſchlecht . . . alt-k. Rückert
Morg. 1, 236 ꝛc. 3) in der Weiſe eines Königs:
K. leben; Ein wahrhaft k–es Geſchenk; Sich k. freuen, amü-
ſieren; Welches ihn .. k. ergötzte. Stilling 2, 69; Zeigte ..,
wie k. ihn der Zirkel von Menſchen gaudierte. 4, 62 ꝛc.; In
k–er Haltung. Devrient 3, 377; Der Pferde waren nur drei,
aber alle drei muthſchnaubende k–e Thiere. Heinſe A. 1, 146;
Den k–en Rücken [des farneſiſchen Stiers]. 2, 73; Wie
hehr im Glaſe blinket | der k–e Wein! V. 3, 128 ꝛc.
Andrerſeits: Das Original hatte mich k. betrogen. Seume;
K. ward ihm gedankt! [mit Undank, wie es die Weiſe
der Könige iſt]. Glaßbrenner Xen. 143 ꝛc. Dazu (im
lobenden Sinn): Laurette benahm ſich gegen ihn mit ſou-
verainer Königlichkeit, falls du mir dieſe Wortbildung
geſtatten willſt. Scherr Sch. 3, 92 u. der Ggſtz. (vgl. 1):
Wenn ich ſo ganz un-k–e Worte | aus meiner Königin Mund
vernehmen muß. Sch. 437b; Ich ſelbſt | erſchiene, zeigt’ ich
weniger Herrſcherſtolz, | un-k. Tieck Cymb. 3, 5 ꝛc.
4) zuw. ſtatt königiſch (2): Die katholiſchen Mitglieder
des Bundes, unter denen noch Viele ſehr k. dachten. Sch.
828b, im Allgm. wegen nahe liegender Verwechslung
mit der Bed. 3 vermieden. ~ſchaft, f.; 0: das Kö-
nig-Sein, die königliche Würde, nam. eines Einzelnen,
wie Königthum (ſ. d. 1) gewöhnl. der Stand und die
Würde der Könige überhaupt, das monarchiſche Prin-
zip und dann auch ein Reich, worin dies Prinzip zur
Geltung kommt: Von wem hätte Der ſeine K.? Claudius
6, 42; Den Popanz der K. Forſter Br. 2, 541; Daß in die
K. ich mich nicht ſchicken kann. Gleim 6, 346; Daß ich dies
Puppenſpiel der K. verlache. Gotter Sch. 82 ꝛc., dazu: Kö-
nigſchaftlich: ſich auf die K. beziehnd ꝛc., vgl. herr-
ſchaftlich. ~thum, n., –(e)s; -thümer, (–e); –s-:
1) ohne Mz. ſ. Königſchaft: Die Theilung Polens vergrö-
ßerte das Königreich und erniedrigte das K.; Ständ’ ich wie-
der jetzt | im erſten Frühling meines K–s. Geibel Rod. 169;
Das Volk gegen das K. aufgehetzt. G. 25, 16; Der Haß des
K–s. 72; Ein König wird auf Tod und Leben angeklagt, da
kommen Gedanken in Umlauf, Verhältniſſe zur Sprache,
welche für ewig zu beſchwichtigen ſich das K. vor Jahrhun-
derten kräftig eingeſetzt hatte. 216; 33, 111; An ein K.
[die Königſchaft] eines Mitgekreuzigten zu glauben. Hebel
8, 131; König Kl. 1, 71; Jer. 3, 120; Den blutenden
Leichnamen der gemordeten Ariſtokratie, auf denen das Bür-
gerthum ſich über das K. erhob. Lewald Ferd. 1, 157; 2;
55; Es gehöre ein großer Schmerz zum K. Novalis 1, 39;
Ihr wart zuvor gekrönt und niemals ward | euch dieſes hohe
K. entriſſen. Schlegel Joh. 4, 2; 5, 1; Sein [Louis Phi-
lipp’s] neues in der Luft ſchwebendes K. (ſ. 2) durch die
Nothſtützen des Materialismus und der Korruption ſo lange
zu halten, bis es ihm gelungen ſein würde, mit Hülfe des
Pfaffenthums auf der einen und des abſoluten K–s auf der
andern Seite wieder das alte Fundament des göttlichen Rechts
aufzubauen. Stahr Par. 1, 189; 185; Über den neufränki-
ſchen Staatseid: Haß dem K.! W. 32, 33; Einem echten
Republikaner erſcheint das K. in einer haſſenswürdigen Ge-
ſtalt . ., das K., nicht die Könige. 34 ff. ꝛc.; Kataſtrophe,
die den gekrönten Wucherjuden [Louis Philipp] von dem
Thron des ſog. Bürger-K–s ſtürzt. O Müller Volk. 1, 143
ꝛc. 2) ein Königreich, nam. (ſ. 1) inſofern die mo-
narchiſche Verfaſſung dabei in Betracht kommt, doch
auch (vgl. Fürſten-, Herzog-, Kaiſer-thum) allgm.:
Nach alten | ruchtbaren K–en ging mein Pfad. Freiligrath 1,
369; Neue Königthümer wurden gebacken und hatten Abſatz
wie friſche Semmel. Heine Reiſ. 2, 141; Fabelhafte König s-
thümer. Lut. 2, 272; Begehrniſſe, die eine Republik ebenſo
gut wie das K. gewähren kann. 40 ꝛc. 3) Fortbildun-
gen: König-thümeln, -thümler, -thümlich ꝛc.:
ſ. Adelthümeln ꝛc.