königen
Königerei
könighaft
königisch
königlich
Königschaft
Königthum
Kȫnig~en, tr.:
ugw. außer in Zsstzg., namentl.: Ent-:
1) des Königs berauben: So | entkönigt man die Reiche. —
2) der Königschaft berauben: Hamlet kommt ganz entkönigt geschlichen von dem keuschen Wittenberg her. 1, 381; Sein [Ludwig XVI] Haupt war schon durch eine Jakobinermütze entkönigt. Sal. 1, 81. —
~erēī, f.; –en: ugw. außer Zsstzg. z. B.: Vīēl-: der Zustand, wo viele Könige herrschen: Der Vielgötterei und V. ergeben. Chr. 1, 214. —
~haft, a.: (selten) königlich. —
~isch, a.: 1) vralt. = königlich (s. d.), z. B.: Ein K–er [königlicher Diener]. 4, 47 ff.; SW. 5, 216 etc.; Das ist ja gut k. Bezahlung. 39. — 2) der Königspartei oder dem Königthum anhängend: Unter den gemachten Parteien der Kaiserischen und K–en. 79b; 370a; 620b etc., so noch: Ein übertriebner K–er [Ultra-Royalist]. E. 82; K. Gesinnte. 25, 13; 27, 59 etc., vgl. königlich 4 u.: Unter „königlich“ hat man früher etwas Hochherziges verstanden; man war daher ehrlich und bescheiden genug, für Menschen, die Alles, was ein Fürst thut und sagt, durch Dick und Dünn vertheidigen, das Wort „k.“ zu erfinden. Gv. (1848) 71. —
~lich, a.: vgl. fürstlich etc.: 1) ein König seiend: Der k–e Sänger David; Der k–e Gast erstaunt. 57a; 3, 247; Den edlen k–en Aar. 3, 197 etc. — 2) einem König gehörend, auf ihn bezüglich, von ihm ausgehend, vgl. in Zsstzg. ,,Königs-“, z. B.: Das k–e Schloß, Haus, Geschlecht; Aus k–em Stamm; Die k–en Diener, Beamten, Güter; Das k–e Ansehn, die k–e Macht; Sein Geschlecht . . . alt-k. Morg. 1, 236 etc. —
3) in der Weise eines Königs: K. leben; Ein wahrhaft k–es Geschenk; Sich k. freuen, amüsieren; Welches ihn .. k. ergötzte. 2, 69; Zeigte .., wie k. ihn der Zirkel von Menschen gaudierte. 4, 62 etc.; In k–er Haltung. 3, 377; Der Pferde waren nur drei, aber alle drei muthschnaubende k–e Thiere. A. 1, 146; Den k–en Rücken [des farnesischen Stiers]. 2, 73; Wie hehr im Glase blinket | der k–e Wein! 3, 128 etc. — Andrerseits: Das Original hatte mich k. betrogen. K. ward ihm gedankt! [mit Undank, wie es die Weise der Könige ist]. Xen. 143 etc. — Dazu (im lobenden Sinn): Laurette benahm sich gegen ihn mit souverainer Königlichkeit, falls du mir diese Wortbildung gestatten willst. Sch. 3, 92 u. der Ggstz. (vgl. 1): Wenn ich so ganz un-k–e Worte | aus meiner Königin Mund vernehmen muß. 437b; Ich selbst | erschiene, zeigt’ ich weniger Herrscherstolz, | un-k. Cymb. 3, 5 etc. —
4) zuw. statt königisch (2): Die katholischen Mitglieder des Bundes, unter denen noch Viele sehr k. dachten. 828b, im Allgm. wegen nahe liegender Verwechslung mit der Bed. 3 vermieden. —
~schaft, f.; 0: das König-Sein, die königliche Würde, nam. eines Einzelnen, wie Königthum (s. d. 1) gewöhnl. der Stand und die Würde der Könige überhaupt, das monarchische Prinzip und dann auch ein Reich, worin dies Prinzip zur Geltung kommt: Von wem hätte Der seine K.? 6, 42; Den Popanz der K. Br. 2, 541; Daß in die K. ich mich nicht schicken kann. 6, 346; Daß ich dies Puppenspiel der K. verlache. Sch. 82 etc., dazu: Kö- nigschaftlich: sich auf die K. beziehnd etc., vgl. herrschaftlich. —
~thum, n., –(e)s; -thümer, (–e); –s-: 1) ohne Mz. s. Königschaft: Die Theilung Polens vergrößerte das Königreich und erniedrigte das K.; Ständ’ ich wieder jetzt | im ersten Frühling meines K–s. Rod. 169; Das Volk gegen das K. aufgehetzt. 25, 16; Der Haß des K–s. 72; Ein König wird auf Tod und Leben angeklagt, da kommen Gedanken in Umlauf, Verhältnisse zur Sprache, welche für ewig zu beschwichtigen sich das K. vor Jahrhunderten kräftig eingesetzt hatte. 216; 33, 111; An ein K. [die Königschaft] eines Mitgekreuzigten zu glauben. 8, 131; Kl. 1, 71; 3, 120; Den blutenden Leichnamen der gemordeten Aristokratie, auf denen das Bürgerthum sich über das K. erhob. Ferd. 1, 157; 2; 55; Es gehöre ein großer Schmerz zum K. 1, 39; Ihr wart zuvor gekrönt und niemals ward | euch dieses hohe K. entrissen. Joh. 4, 2; 5, 1; Sein [Louis Philipp’s] neues in der Luft schwebendes K. (s. 2) durch die Nothstützen des Materialismus und der Korruption so lange zu halten, bis es ihm gelungen sein würde, mit Hülfe des Pfaffenthums auf der einen und des absoluten K–s auf der andern Seite wieder das alte Fundament des göttlichen Rechts aufzubauen. Par. 1, 189; 185; Über den neufränkischen Staatseid: Haß dem K.! 32, 33; Einem echten Republikaner erscheint das K. in einer hassenswürdigen Gestalt . ., das K., nicht die Könige. 34 ff. etc.; Katastrophe, die den gekrönten Wucherjuden [Louis Philipp] von dem Thron des sog. Bürger-K–s stürzt. Volk. 1, 143 etc. —
2) ein Königreich, nam. (s. 1) insofern die monarchische Verfassung dabei in Betracht kommt, doch auch (vgl. Fürsten-, Herzog-, Kaiser-thum) allgm.: Nach alten | ruchtbaren K–en ging mein Pfad. 1, 369; Neue Königthümer wurden gebacken und hatten Absatz wie frische Semmel. Reis. 2, 141; Fabelhafte König sthümer. Lut. 2, 272; Begehrnisse, die eine Republik ebenso gut wie das K. gewähren kann. 40 etc. —
3) Fortbildungen: König-thümeln, -thümler, -thümlich etc.: s. Adelthümeln etc.
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