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kömmlich
Kömmlich, a.:
in Zsstzg., s. kommlich, z. B.: Áb-: (ungw.) So würdest du .. diesem Schalk a. und seiner los werden. König Jer. 1, 28, von ihm ab-, loskommen. Āūs-: ausreichend, zum Auskommen: Die Klagen der Lehrer um a–es Gehalt. Auerbach Leb. 2, 142; So genoß man jetzt jener ruhigen A–keit [des a–en Lebens, des Wohlstandes etc.]. Lewald Leb. 1, 92. Veralt.: Auskommentlich. Lohenstein A. 1, 27; 107 etc. Be-: s. bekommlich. Hêr-: dem Herkommen (s. d.) gemäß, hergebracht: Weder gesetzlich noch h. G. 20, 84; Alle h–en . . Phrasen. 22, 306; In einem alt-h–en Zustande. 27, 51; 75; Drum ist | h. seit der Väter grauen Zeit, | daß etc. Sch. 412b; Die herko mmliche Sitte. W. Luc. 3, 237 etc. Auch: am Althergebrachten hängend: Ihr seid zu sinnlos eigenwillig Mylord, | zu alt-h. und zu feierlich. Schlegel Rich. III. 3, 1 etc. Dazu: Die gewohnte Ordnung der Menschen und ihre Herkömmlichkeiten [h–e Sitten]. Auerbach Barf. 213; Bilderstürmerisch gegen die H–keit des Theaters. G. 22, 57. Überēīn-: auf Übereinkommen beruhend: Todte ü–e Zurichtungen. Rumohr Kochk. 4. Vōr-: vorkommend: Charaktere, wie etwa die v–en bei Goethe. IP. 1, XXXIV. Zū-: s. zukommlich —u. ä. m.