Kommis
Kommissar
Kommissär
Kommissariat
Kommission
Kommissionär
Kommissorium
Kommitte
kommittieren
* Komm~is (frz. –ī), m., uv. (spr. –īs); uv. (spr. –īs):
kaufm.: Handlungsdiener: K. Voyageur [wojashȫr], Handlungsreisender. —
~issār, ~issǟr, m., –s; –e, –s: ein von Staatswegen zu Etwas Beauftragter, oft als Titel: Kammer-K., bei der Finanzkammer; Regierungs-K.; Verpflegungs-K. Gv. 331), beim Heer etc. —
~issariāt, n., –(e)s; –e: das Kommissar-Sein und das Verpflegungsamt oder die Gesammtheit der Kommissare beim Heer. —
~issiōn, f.; –en; –s-: Auftrag: Ich trat zu ihm und legte meine K. ab. G.9, 58etc.; Vollmacht; Untersuchungsausschuß(Komité); kaufm.: Waaren in K. haben, sie im Auftrage des Eigenthümers und für dessen Rechnung zu Kauf haben. —
~issionǟr, m., –s; –e: ein Beauftragter; nam. der Kaufgeschäfte etc. für Jemand besorgt. —
~issōrium, n., –s; -issori-en: die Urkunde, wodurch Einer von Staatswegen zu Etwas beauftragt (Kommissar) wird. —
~itte etc.: s. Komite. —
~ittīēren, tr.: Jemand beauftragen, bevollmächtigen.
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