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Kommis Kommissar Kommissär Kommissariat Kommission Kommissionär Kommissorium Kommitte kommittieren
* Komm~is (frz. –ī), m., uv. (spr. –īs); uv. (spr. –īs):
kaufm.: Handlungsdiener: K. Voyageur [wojashȫr], Handlungsreisender.
~issār, ~issǟr, m., –s; –e, –s:
ein von Staatswegen zu Etwas Beauftragter, oft als Titel: Kammer-K., bei der Finanzkammer; Regierungs-K.; Verpflegungs-K. (Auerbach Gv. 331), beim Heer etc.
~issariāt, n., –(e)s; –e:
das Kommissar-Sein und das Verpflegungsamt oder die Gesammtheit der Kommissare beim Heer.
~issiōn, f.; –en; –s-:
Auftrag: Ich trat zu ihm und legte meine K. ab. G.9, 58etc.; Vollmacht; Untersuchungsausschuß(Komité); kaufm.: Waaren in K. haben, sie im Auftrage des Eigenthümers und für dessen Rechnung zu Kauf haben.
~issionǟr, m., –s; –e:
ein Beauftragter; nam. der Kaufgeschäfte etc. für Jemand besorgt.
~issōrium, n., –s; -issori-en:
die Urkunde, wodurch Einer von Staatswegen zu Etwas beauftragt (Kommissar) wird.
~itte etc.:
s. Komite.
~ittīēren, tr.:
Jemand beauftragen, bevollmächtigen.