Kollern
II. Kóllern (ſ. Koller I.): 1) tr.: Leder ſo zube-
reiten (ſ. ſämiſch) und färben, wie es zu Kollern ge-
braucht wird: Man braucht den Ocher zum K. des Leders.
Karmarſch 2, 757; In den weiß gekollerten Beinkleidern.
Stahr Jahr. 2, 267; Immermann M. 1, 34; In dem da-
maligen ſ. g. ,,Wichs“, d. h. in buntfarbigen, ſchnürbeſetzten
Kolletten, weißgekollerten Beinkleidern, Kanonenſtiefeln, Stür-
mer auf dem Haupt. Schr. 12, 229 ꝛc. Überh.: mit Ocher
oder ähnlicher Erde färben: Strich den Saal graugelb an,
machte unten einen grüngekollerten Wandfuß ꝛc. 213. — 2)
(veralt.) nach Weiſe eines Kollers einrichten, knöpfen:
Damit es nicht die Zähn blecke, wie ein Wams mit Haften, ſo
wird’s geköllert mit Knöpflein. Fiſchgrt Garg. 115b.
Zſſtzg. (ſ. I, namentl. 5): Ab-: geſtorbnes Vieh,
nam. Schafe, abdecken, ihnen das Fell (ſcherzh. das
Koller, ſ. d. I, auch 4) abziehn ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.