Kollern
II. Kóllern (s. Koller I.):
1) tr.: Leder so zubereiten (s. sämisch) und färben, wie es zu Kollern gebraucht wird: Man braucht den Ocher zum K. des Leders. 2, 757; In den weiß gekollerten Beinkleidern. Jahr. 2, 267; M. 1, 34; In dem damaligen s. g. ,,Wichs“, d. h. in buntfarbigen, schnürbesetzten Kolletten, weißgekollerten Beinkleidern, Kanonenstiefeln, Stürmer auf dem Haupt. Schr. 12, 229 etc. Überh.: mit Ocher oder ähnlicher Erde färben: Strich den Saal graugelb an, machte unten einen grüngekollerten Wandfuß etc. 213. —
2) (veralt.) nach Weise eines Kollers einrichten, knöpfen: Damit es nicht die Zähn blecke, wie ein Wams mit Haften, so wird’s geköllert mit Knöpflein. Garg. 115b.
Zsstzg. (s. I, namentl. 5): Ab-: gestorbnes Vieh, nam. Schafe, abdecken, ihnen das Fell (scherzh. das Koller, s. d. I, auch 4) abziehn etc.
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