Kollerer
Kollerett
Kollerette
kollerig
kollerisch
Kóller~er, m., –s; uv.: ein Pferd, das — übertr.:
ein Menſch, der — den Koller (ſ. d. II, Anm.) hat. —
*~étt (frz.), n., –(e)s; –e. — ~étte, f.; –en: Art Kra-
gen und Vorhemde, ſ. Kollar ꝛc. — ~ig, a.: mit dem
Koller (ſ. d. II, Anm.) behaftet: Ein k–es Pferd. Arndt
E. 301; Bei dumm-k–en Pferden. Falke 1, 223; Der Re-
gent, der nicht den Zaum locker hält, den er der Freiheit an-
legt und nicht immer fürchtet, das arme Geſchöpf, das unter
ihm ſeufzet, hartmäulig, ſtättiſch, k. und unbrauchbar für
dieſe und jene Welt zu hinterlaſſen. Thümmel 3, 5 ꝛc. —
~iſch, a.: kollerig: Seine Rede entladet ſich k. in der Raſch-
heit. Gervinus Sh. 1, 194.
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