Kollerer
Kollerett
Kollerette
kollerig
kollerisch
Kóller~er, m., –s; uv.:
ein Pferd, das — übertr.: ein Mensch, der — den Koller (s. d. II, Anm.) hat. —
*~étt (frz.), n., –(e)s; –e. — ~étte, f.; –en: Art Kragen und Vorhemde, s. Kollar etc. —
~ig, a.: mit dem Koller (s. d. II, Anm.) behaftet: Ein k–es Pferd. E. 301; Bei dumm-k–en Pferden. 1, 223; Der Regent, der nicht den Zaum locker hält, den er der Freiheit anlegt und nicht immer fürchtet, das arme Geschöpf, das unter ihm seufzet, hartmäulig, stättisch, k. und unbrauchbar für diese und jene Welt zu hinterlassen. 3, 5 etc. —
~isch, a.: kollerig: Seine Rede entladet sich k. in der Raschheit. Sh. 1, 194.
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