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Knüppel knüppelhaft Knüppelicht knüppeln
Knüppel, m., –s; uv.; –chen; -:
1) Klöppel (s. d. 1 und 3), Knüttel; Die Scheite allein, deßgleichen die Kn ippel und die Zacken. Döbel 3, 39a; Hütten aus K–n zusammengerichtet. Fallmerayer Or. 2, 26; Einen Schlag mit einem K. über den Kopf. Immermann M. 4, 54; Kohl Irl. 1, 401 etc.; Der K. liegt beim Hund, Sprchw. Jemand thut oder unterlässt Etwas gezwungen, kann nicht so, wie er wohl möchte. Schwanz-K., bei den Zeugmachern der starke Stab, woran die Enden der Schwanzgorden am Zampelstuhl befestigt wird. 2) übertr.: ein roher, derber, ungehobelter Kerl: Bauer-, Land- K. etc.
~haft, ~icht, a.:
in der Weise eines Knüppels etc.
~n, tr.:
bengeln.
Anm. Wohl entstanden aus Klöppel (s. d.), doch auch sich berührend mit Knüttel, ahd. chnut(t)il, mhd. knüt(t)el, das schwerlich, wie Wackernagel annimmt, aus mlat. contulus entstanden ist, eher zu Knoten Nbnf. Knopf, koburg. „Knüppel“. Frommann 2, 320 gehörig. Vielleicht darf man als Grundbed. die runden Hölzer zu weibl. Handarbeiten annehmen, plattd. die „Sticken“ (d. i. Stecken) zum Spitzen- klöppeln, zum Strümpfeknütten, zum Knüpfen oder Knöteln etc. S. auch: Knüppel- (oder Knüttel-) Brücke, -Damm, -Stieg (G. 26, 165), -Vers (Bodenstedt 2, 191 u. vgl. Brem. Wörterb.; Schütze etc.).