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Knüppel knüppelhaft Knüppelicht knüppeln
Knüppel, m., –s; uv.; –chen; -:
1) Klöppel (s. d. 1 und 3), Knüttel; Die Scheite allein, deßgleichen die Kn ippel und die Zacken. Döbel 3, 39a; Hütten aus K–n zusammengerichtet. Fallmerayer Or. 2, 26; Einen Schlag mit einem K. über den Kopf. Immermann M. 4, 54; Kohl Irl. 1, 401 etc.; Der K. liegt beim Hund, Sprchw. Jemand thut oder unterlässt Etwas gezwungen, kann nicht so, wie er wohl möchte. — Schwanz-K., bei den Zeugmachern der starke Stab, woran die Enden der Schwanzgorden am Zampelstuhl befestigt wird. — 2) übertr.: ein roher, derber, ungehobelter Kerl: Bauer-, Land- K. etc. —
~haft, ~icht, a.:
in der Weise eines Knüppels etc. —
~n, tr.:
bengeln.
Anm. Wohl entstanden aus Klöppel (s. d.), doch auch sich berührend mit Knüttel, ahd. chnut(t)il, mhd. knüt(t)el, das schwerlich, wie Wackernagel annimmt, aus mlat. contulus entstanden ist, eher zu Knoten — Nbnf. Knopf, koburg. „Knüppel“. Frommann 2, 320 — gehörig. Vielleicht darf man als Grundbed. die runden Hölzer zu weibl. Handarbeiten annehmen, plattd. die „Sticken“ (d. i. Stecken) zum Spitzen- klöppeln, zum Strümpfeknütten, zum Knüpfen oder Knöteln etc. — S. auch: Knüppel- (oder Knüttel-) Brücke, -Damm, -Stieg (G. 26, 165), -Vers (Bodenstedt 2, 191 u. vgl. Brem. Wörterb.; Schütze etc.).