knöchericht
knöchern
Knöcher~icht, a.: im höchſten Grade mager, ſehr
wenig mit Fleiſch bekleidet: Der Wagen, | der mit knöch-
richten Mähren karrt. V. 4, 53. — ~n: 1) a.: aus
Knochen beſtehend oder gefertigt, beinern (ſ. d.) und
knöchericht: K–e Nadelbüchſe; Die Zeit, wo der froſtige
Gaſt, | wo mit k–em Arme das Alter uns faſſt. Geibel J. 7;
Prutz W. 59 ꝛc.; bei Friſch „knöchen“, vgl. beinern, Anm.
— 2) tr. und intr. (ſein) in der Zſſtzg.: Ver-: zu
Knochen oder knochenhaft machen und — werden, vgl.
verknorpeln, verknorren ꝛc.: Während alle ſeine Theile bei
den Enalioſauren vollſtändig verknöcherten. Burmeiſter gB. 1,
206; Die öffentlichen Anſtalten verknöcherten unter dem
Drucke vorgeſchriebener Denkweiſe. Gentz 1, 5; Nach ſovielen
Verknöcherungen und Verſteinerungen ihrer nächſten
Lebensbedingungen. Gutzkow R. 4, 16; Das alte noch gar
nicht durch Verjährung zum Recht verknöcherte Unrecht wie-
der aufzuheben. Kohl Jrl. 1, 50; Zum v–den Konſervatis-
mus. Schuſelka Vorſchr. 256; Ein ſtarrer Formalismus, der
die Zöglinge verknöchert ꝛc.
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