knöchericht
knöchern
Knöcher~icht, a.:
im höchsten Grade mager, sehr wenig mit Fleisch bekleidet: Der Wagen, | der mit knöchrichten Mähren karrt. 4, 53. —
~n: 1) a.: aus Knochen bestehend oder gefertigt, beinern (s. d.) und knöchericht: K–e Nadelbüchse; Die Zeit, wo der frostige Gast, | wo mit k–em Arme das Alter uns fasst. J. 7; W. 59 etc.; bei „knöchen“, vgl. beinern, Anm. — 2) tr. und intr. (sein) in der Zsstzg.: Ver-: zu Knochen oder knochenhaft machen und — werden, vgl. verknorpeln, verknorren etc.: Während alle seine Theile bei den Enaliosauren vollständig verknöcherten. gB. 1, 206; Die öffentlichen Anstalten verknöcherten unter dem Drucke vorgeschriebener Denkweise. 1, 5; Nach sovielen Verknöcherungen und Versteinerungen ihrer nächsten Lebensbedingungen. R. 4, 16; Das alte noch gar nicht durch Verjährung zum Recht verknöcherte Unrecht wieder aufzuheben. Jrl. 1, 50; Zum v–den Konservatismus. Vorschr. 256; Ein starrer Formalismus, der die Zöglinge verknöchert etc.
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