Knöcheler
knöcheln
Knöchel~er, m., –s; uv.: 1) Einer, der knöchelt,
Würfler. — 2) wie „Knochenmann“ ſcherzh. Bez. des
Todes: Wir tanzen hinein mit dem Knöchler | einſt voll Ju-
bel den Kehraus. Langbein 2, 272; VWeber 2, 172 ꝛc. —
~n: 1) intr. (haben): mit Knöcheln ſpielen, würfeln:
Geraucht, gekartelt und geknöchelt. Auerbach Leb. 2, 111;
Alexis H. 2, 2, 240; Um einen Mantel ſitzen ſie im Kreis, |
drauf würfeln ſie; er ſelbſt auch iſt der Preis, | der Mantel
Chriſti drum ſie haſtig k. Freiligrath Garb. 21 ꝛc. So auch
Zſſtzg. wie bei würfeln (ſ. d.), ſpielen ꝛc.: In den
Glücksbuden werden Gewinne ausgeknöchelt, es wird darum
geknöchelt, ſo daß ſie Dem, der den beſten Wurf thut,
zu Theil werden (verſch. 2); Hab’ und Gut im Würfel-
ſpiel in einer Nacht ver-k. Gutzkow Zaubr. 3, 159 ꝛc.
— 2) tr. in einzelnen Zſſtzg., z. B.: Der Major
knöchelte ein kaltes Huhn aus. Gutzkow Zaubr. 2, 216 (ſ.
ausbeinen, verſch. 1), und übertr.: Dem Manierierten
und Ausgeknöchelten. Derſ. (DMuſeum 1, 2, 451). — Man
meine, ſie könne nicht Drei zählen, aber er hab’s doch her-
ausgeknöchelt, daß ſie eine Tochter Eva’s ſei. vHorn rhD. 2,
252, es herausgefunden, gleichſam wie die Knöchelchen
aus dem ſie umgebenden Fleiſch ꝛc.
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