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Knöcheler knöcheln
Knöchel~er, m., –s; uv.:
1) Einer, der knöchelt, Würfler.
2) wie „Knochenmann“ scherzh. Bez. des Todes: Wir tanzen hinein mit dem Knöchler | einst voll Jubel den Kehraus. Langbein 2, 272; VWeber 2, 172 etc.
~n: 1) intr. (haben):
mit Knöcheln spielen, würfeln: Geraucht, gekartelt und geknöchelt. Auerbach Leb. 2, 111; Alexis H. 2, 2, 240; Um einen Mantel sitzen sie im Kreis, | drauf würfeln sie; er selbst auch ist der Preis, | der Mantel Christi drum sie hastig k. Freiligrath Garb. 21 etc. So auch Zsstzg. wie bei würfeln (s. d.), spielen etc.: In den Glücksbuden werden Gewinne ausgeknöchelt, es wird darum geknöchelt, so daß sie Dem, der den besten Wurf thut, zu Theil werden (versch. 2); Hab’ und Gut im Würfelspiel in einer Nacht ver-k. Gutzkow Zaubr. 3, 159 etc. 2) tr. in einzelnen Zsstzg., z. B.: Der Major knöchelte ein kaltes Huhn aus. Gutzkow Zaubr. 2, 216 (s. ausbeinen, versch. 1), und übertr.: Dem Manierierten und Ausgeknöchelten. Ders. (DMuseum 1, 2, 451). Man meine, sie könne nicht Drei zählen, aber er hab’s doch her- ausgeknöchelt, daß sie eine Tochter Eva’s sei. vHorn rhD. 2, 252, es herausgefunden, gleichsam wie die Knöchelchen aus dem sie umgebenden Fleisch etc.