Kneipe
Knēīpe, f.; –n; (–n-), Kneip-:
1) ein Werkzeug, Etwas einklemmend festzuhalten, s. Klemme, Kluppe, nam.die Kneip-od. Beißzange, z.B.: [Der Schuster] lässt Pechdraht, Hammer und K. rasten. 2, 117. —
2) zuw.: das Kneipen (s. d. I.). — 3) (s. Klipp- und Kneipschenke) ein Wirthshaus der niederen Klasse, eine Schenke u. nam. bursch. Wirthshaus überh.: Eine Schiffer-K. 25, 150; Sch. 77; Der Schnurrant singt und spielt in jeder K. Jahr aus Jahr ein die nämlichen Lieder. 8, 188; Daß man in den schlechtesten K–n am theuersten gehalten wird. 3, 128; Rom. 51; Mus. 1, 152; 3, 44; Jch wag’ es, ob mich auch das Gewissen kneipe, | zu gehn in die K. Mak. 1, 97; Was wollt ihr K–n all von mir? .. | Winkt nicht mit eurem langen Arm. 16 etc.; K–n-Scene. N. 2, 59, s. II. kneipen. — 4) bursch.: die Wohnstube eines Studenten: Nahm mich Herr Alsdorf mit auf seine K., d. h. sein Zimmer. 1, 152; Fuchs, wo hast du deine K. Mensch. 2, 3; auch: Wie seid Ihr in diesen schnöden Kniff gerathen? 4.
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