knabenhaft
Knabenheit
knabenlich
Knabenthum
Knāben~haft, a.:
in der Weise eines Knaben etc.: [Das Lied ist] gar k. von Grund auf. 32, 146; 30, 453; Egon’s mir nur k. erinnerliche Gestalt. R. 3, 425; K–er Leichtsinn. W. 2, 88; Schon als Kind zeigte sie bei k–er Wildheit treffliche Anlagen. Sch. 1, 330; Ein k–er Mann. Rost. 47a; Willst du, ich glaube dir die k–e Rede? 81a; 4, 142; Die Gestalt . . | jungfraunhaft an den Knaben und k. an der Jungfrau. Ov. 2, 74; Ant. 2, 265; Was hilft ein k. Geschrei? 3, 170; K. auf seinen Kaltsinn stolz. 11, 160 etc.; Schul-k. Thür. 1, 306 etc. —
~heit, f.; –en: 1) eine Gesammtheit von Knaben, vgl. schwzr. Knabenschaft, geschloßne Gesellschaft von Jünglingen. — 2) knabenhaftes Wesen, Treiben: Und was andre Jugendheit und K. [Knabenstreiche] mehr ist. E. 21. —
~lich, a.: (ungw.) knabenhaft: Wild jugendlich u. k. ebd.; vgl.: Die Namen der Buhlerinnen und der knäblichen Buhler. Petr. 1, 15, nach Analogie von männlich, weiblich etc., vergl. büblich und Knebel, Anm. —
~thum, n., –(e)s; 0: das Knabe-Sein, knabenhaftes Wesen: Nicht am K–e, | doch freu ich mich an schöner Jugendblume. Ep. 45.
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