Klügelei
Klügeler
klügeln
Klügel~ēī, f.; –en:
Geklügel: Kalte K–en. 3, 56; Gehorsam ist besser als K. 2, 48. —
~er, m., –s; uv.: Einer, der klügelt, Klügling: Die Klügler, die unsre liebe Jugend locken zur Philosophia und wissen selbst eben so viel [d. i. wenig] davon, als v. der Theologia. 1, 373a; Ihr Klüglee, die ihr das Gebet | als ungereimt und eitel schmäht. F. 3, 38; Br. 2, 163 etc.; Scharfsinniger, als es irgend ein Staats-Klügler [Politiker, s. staatsklug] ausdenken mag. 1, 39 etc.; Ha du Überklüglerin. 2, 71 etc. —
~n, intr. (haben) u. tr.: klaubend und tiftelnd sinnen; spintisieren, grübeln, nam.: spitzfindige Klugheit überschätzend, an unpassender Stelle anwenden etc., vgl. vernünfteln: So die Wort Gottes aus den Augen thun und dieweil mit Gedanken k., wieviel unter einer oder beider Gestalt sei. 5, 295b; Die bekennen, daß viel Irrthums im Papstthum sei, aber sie k., es gebühre dem Luther nicht zu ändern. 302a; Paulus verwirft alle solche Fragen und K., was wir etc. 6, 255a; Wo man ihrer hohen Kunst nach sollte k., so etc. 315b; 1, 182; Wenn ins Eis des k–den Verstandes | das warme Blut ein bischen muntrer springt. 12a; Ich klügle nicht, ich thue meine Pflicht. 357b; Dein k–des Buch. 3, 61 etc. u. so Zsstzg., z. B.: Ab-: Einem Etwas a., durch klügelnde Gründe Einem Etwas absprechen: Klügeleien! Damit wollen Sie doch wohl nicht gar unserer Sprache die Schicklichkeit zum Hexameter über- 119 haupt a.? 17Ba. — Án-: klügelnd anfechten etc. 3, 157. — Āūs-, tr.: klügelnd aussinnen oder finden, er-k.: Nun hat Moritz ausgeklügelt, daß es eine gewisse Rangordnung der Silben gebe etc. 23, 192; Mit so ausgeklügelter Benutzung jedes Räumchens. M. 1, 277; Was stiftet größeres Unheil ..., das klügelt mir aus, meine Teufel. 165b; Daß sie zu gehöriger Vertheilung und Ausgleichung der Staatskräfte eine sehr künstliche Verfassung ausklügelten. 31, 418 etc., auch: klügelnd ausforschen, ergründen: Du, den auszuklügeln | selbst Meistern nicht vom Stuhl gelingt. 2, 21; Alle Geheimnis der heiligen Schrift mit menschlicher Vernunft a. wollen. 1, 6 etc. — Be-, tr.: Etwas zum Ggstd. seines Klügelns machen; klügelnd darüber aburtheilen: Wer mit Ihnen das Ding bloß a priori beklügelt 178a; A. 2, 228; Ihr mögt ihn tadeln oder ihn b. 2, 92 etc. — Dahêr-: mit Klügeleien daher geschritten kommen. 6, 255a. — Er-: aus-k., klügelnd ersinnen, durch Klügeln hervorbringen: Daß sich Tugend nicht e. lässt und daß gute und edle Gesinnungen nur aus guten und edlen Trieben hervorgehen können. 5, 191; Gefällige Grundsätze zu e. SchE. 61; 72; Mag gleich dein [Gottes] Wie und Wo kein Spllogism e. Po. 2, 288; NKr. 3, 89etc. — Herāūs: aus-k.: Herausrechnen und -klügeln, was er werth sei. Nov. 5, 50. — Über-, tr.: überklug meistern. SW. 64, 243, auch: überklügen. 63, 286. — Ver-: s. Klug, Anm.
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