klinken
Klinken, tr. und intr. (haben, sein):
1) s. klingen, Anm. —
2) an die Thürklinke fassen und sie auf- oder niederdrücken: Am Schloß 2, 160), Drücker R. 4, 155), Thorweg W. 17), der Thüre M. 2, 280; 3, 206 etc.) k.; Als hörte er noch die Thüre k. R. 2, 360 etc. —
3) verknüpfend befestigen, indem man Etwas in eine dazu passende Offnung bringt: Die Hacke .. an den Stiel geklinkt. sen A. 1, 56 und z. B. übertr.: Das Kätzlein klinkt | am Ast sich fest. 2, 598). —
4) Schiff.: Einen Spicker oder Bolzen k., ver-k. (gw. mit starker Abwandlung, nam im Partic. „geklunken“), s. Klinke 3 und vgl. be-k.
Zsstzg. z. B.: Án- [1; 3]. — Aūf- [1]: klinkend öffnen, Ggstz. zu-, ein-k.: Die Thür a. Gutzkow R. 4, 261; Zaubr. 4, 245 etc.; Die Pforte a. 3, 376; Die untere Hälfte der Thür a. Lewald W. 1, 28; Ferd. 1, 192 etc.; Da klinkt er auf, tritt ein so schnell. G. 2, 253. Auch intr.: sich öffnen: Aufklinkt die Thür und nimmt gemach| die Zwei auf. Herrig 17, 325. —
Aūs-: Ggstz. ein-k. (s. d.), aus der Klinke kommen oder bringen. —
Be-: vgl. [4], bei Tischlern, Zimmerleuten etc.: zwei Stücken Holz in der Länge so an einander fügen, daß sie als ein Ganzes erscheinen. Beklinkung, das B. und die Stelle desselben. — Eīn- [1]: Die Thüre e. Gutzkow R. 5, 232; Lewald Ferd. 1, 203 etc.; Die Thür klinkt ein, ist eingeklinkt etc.; und übertr.: Das Freundschaftsverhältnis zwischen ihnen wird wieder e. (oder einklingen, s. d.). — Ver- [4]. —
Zū-: s. Auf-k.: Die eine Thür, die nicht ganz fest zugeklinkt gewesen. Gutzkow R. 9, 54.
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