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Klinke
Klinke, f.; –n; Klinkchen, lein; –n-:
1) Schlosser., ein um einen Stift bewegliches in einen an die Thürpfoste befestigten Haken (den Klinkhaken) fallendes und so die Thür schließendes Eisen, vgl. Drücker 2e, Falle. — 2) Thürschnalle: Hielt die K. .. in der Hand. .. Als diese ins Schloß fiel. Auerbach Ab. 7; Hatte die K. in der Hand, um aufzudrücken. Immermann M. 3, 45 etc.; Keine K., kein Klopfer, und ich vermuthete daraus, daß diese Thüre nur von innen aufgemacht werde. G. 20, 59, vgl.: Drückte leise auf die Schlinke und die Thüre gab nach. HRau Beeth. 2, 251. — Auch überh. etwas Schließendes, Verbindendes: An jeder Thüre und Öffnung .. K–n und Klammern zu machen. Stilling 1, 58; Die feste Ver- einigung des Ganzen geschieht durch ein paar K–n oder Vorreiber. Karmarsch 3, 419. — 2) Tuchmach., am Unterbaum des Webstuhls der Sperrkegel und das Sperrrad. — 3) Schiff., die Spitze eines Bolzens oder Spickers, die „geklunken“ d. h. umgeschlagen ist, so daß das Zurückgehn, gleichsam wie durch einen vorgeschobnen Riegel (s. 1), gehindert ist. — 4) Klinker (s. d.).
Anm. Mhd. klinke, s. Benecke, nach Frisch vom Klang der ins Schloß fallenden Thüre, wie „Klinker“, klingender Backstein, vgl. „klinkern“ = klimpern. Weinhold, und Klin- kel (schles.) = Klappmesser, s. Kneif, Anm. und Knicker 5; nach Andern von einem nach dem faktik. ahd. klenkan (in einander schlingen, verknüpfen) vorauszusetzenden klinkan, s. o. „Schlinke“ und klinken 3; Klunker und Knl, Anm., vgl. Graff 4, 563; Schm. 2, 359; Brem. Wörterb. 2, 804, wo außer 1 die Bed. „Falte“ (etwas Verschlungnes etc.) und „ein winkliger Schnitt oder Riß“ angeführt sind.
Zsstzg. z. B.: Drāht-: s. Drahtklinge. —
Fáll-:
1) [1] Klinke mit einer Feder. —
2) in Stampfwerken eiserne Riegel zum Aufhängen der Stampfen. — Thǖr- [1]: OLudwig Himm. 40 etc.