Klingel
I. Klingel, f.; –n; –chen; -:
1) kleine, helltönende metallne Glocke oder Schelle: Maulthiere . .. Von dem betäubenden Laut ihrer K–n. 14, 239, vgl.: Ein andauerndes Schellen- und Glockengeläute [der Saumrosse]. 19, 37; Die K–n der Schlitten. R. 7, 342; Das Sturmglöckchen, mißtönend wie eine blecherne K. 7, 19 etc. Nam. dazu dienend, ein hörbares Zeichen zu geben, z. B. auf einem Tisch stehend (Tisch-K.) oder an einem Zuge befindlich (Zieh-, Zug-K., s. K.-Schnur; Die K. ziehn etc.), um den Dienern ein Zeichen zu geben, daß man sie verlange; ferner an Thüren (Thür-K.), 118 theils beim Offnen derselben erschallend und so den Eintritt einer Pers. bezeichnend, theils (s. o.) eine Zieh-K., die gezogen wird, wenn man Einlaß begehrt, damit die geschloßne Thüre geöffnet werde: Zog in Gottes Namen die K. 4, 238; Wer hier die blitzende Messing-K. zieht. Zaubr. 2, 313 etc. —
2) (mundartl.) Knäuel (s. d.).
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