Klemmer
klemmig
Klémm~er, m., –s; uv.: 1) Perſon, die klemmt,
z. B. ſchwzr.: Batzen-K., ein Filz, der das Geld zäh
feſthält („klemmt“, vgl. Geldklemme). Gotthelf U. 2,
179; G. 327; 341 ꝛc. — 2) Klemme (ſ. d. 1a und
Zſſtzg.), ein Werkzeug, Etwas dazwiſchen zu klemmen:
Da das Diviſorium eigentlich nur ein K. iſt. Franke Kat.
27 ꝛc. — ~ig, a.: Bergb., vom Geſtein, feſt: Gäng-
lein, das durch einen ſehr k–en Stein ſtreichet. Mattheſius Luth.
209b, verſtärkt: Hart-k., ſ. Klammgellig.
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