Klausel
klauseln
* Klāūſel (lat.), f.; –n; –chen: Schluß-Satz;
Bedingung, Vorbehalt: Die Schrift .., darin des Gottes-
friedens K–n ſtanden. Chamiſſo 4, 135; Mit allen K–n und
Kautelen. G. 39, 245; Durch eine Hinterthür, durch eine K.
ſich ſalvieren. Sch. 355a; Wenn eine K. nur inſofern Et-
was gilt, | als ihr Beding ſich durch ein Wunderwerk erfüllt.
W. 12, 323 ꝛc. — ~n, tr., gw. in Zſſtzg.: Ver-, u.
noch häufiger: Verklauſulīēren: Etwas durch Klau-
ſeln beſchränken, Etwas oder ſich durch Klauſeln ver-
wahren ꝛc. G. 4, 234; 39, 183; L. 10, 191; Sch. 355b.
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