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Klausel klauseln
* Klāūsel (lat.), f.; –n; –chen:
Schluß-Satz; Bedingung, Vorbehalt: Die Schrift .., darin des Gottesfriedens K–n standen. Chamisso 4, 135; Mit allen K–n und Kautelen. G. 39, 245; Durch eine Hinterthür, durch eine K. sich salvieren. Sch. 355a; Wenn eine K. nur insofern Etwas gilt, | als ihr Beding sich durch ein Wunderwerk erfüllt. W. 12, 323 etc.
~n, tr., gw. in Zsstzg.:
Ver-, u. noch häufiger: Verklausulīēren: Etwas durch Klauseln beschränken, Etwas oder sich durch Klauseln verwahren etc. G. 4, 234; 39, 183; L. 10, 191; Sch. 355b.