Klausel
klauseln
* Klāūsel (lat.), f.; –n; –chen:
Schluß-Satz; Bedingung, Vorbehalt: Die Schrift .., darin des Gottesfriedens K–n standen. 4, 135; Mit allen K–n und Kautelen. 39, 245; Durch eine Hinterthür, durch eine K. sich salvieren. 355a; Wenn eine K. nur insofern Etwas gilt, | als ihr Beding sich durch ein Wunderwerk erfüllt. 12, 323 etc. —
~n, tr., gw. in Zsstzg.: Ver-, u. noch häufiger: Verklausulīēren: Etwas durch Klauseln beschränken, Etwas oder sich durch Klauseln verwahren etc. 4, 234; 39, 183; 10, 191; 355b.
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