Klauber
Klauberei
Klaubericht
Klauberig
klauberig
klauberisch
Klāūber, m., –s; uv.:
Einer, der klaubt, z. B.: K., der die Borsten zuletzt nochmals sortiert. 7, 415 etc.; schwzr. Geizhals (auch „Kümmel-K. oder Kümmelspalter); bair. K–in, scherzh. = Hebamme. Auch Zstzg. s. die von klauben, z. B.: Übelwollende wichtig thuende Auf-K. N. 251; Auswitterer und Aus-K. B. 33 etc., ferner mit Hw. als Bstw.: Erz-K., Erz sortierend; Feder-K., Schmeichler, s. Br. 444a; Haar-K. Ph. 1, 185, Kleinigkeitskrämer etc.; Kasus- 2, 390), Silben- 1, 335), Widerspruchs- 10, 79), Wort-K., sich kleinlich und peinlich mit einem Kasus etc. beschäftigend. —
~ēī, f.; –en: Thätigkeit eines Klaubers: Eine homerische Übersetzung erfordert auch unendliche K. des Fleißes. 182b; Verhasst, daß ich mich in alle die K–en einlassen soll. 13, 620; Begriffs-K. 358; Buchstaben-K. 6, 84; Silben-, Wort-K. (Wortglauberei der alten Sprachen. Ph. 1, 10) etc. —
~icht, ~ig, n., –(e)s; –e: das Ausgeklaubte, namentl. (Bergb.) das abgesonderte schlechte Erz, vgl. mundartl.: Das Ausklaubet. etwas Aus- erlesenes. —
~ig, a.: wobei Etwas zu klauben hat: Fische . . bleiben immer eine k–e Speise. Lammf. 1, 168. —
~isch, a.: in der Weise eines Klaubers: Silbenstechende und wort-k–e Erklärer etc.
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