klaren
Klāren, tr.: Schiff.: klar (ſ. d. 6a) machen,
vgl. klären (ſ. d. und abklären 4): Ein Takel k. oder
klar ſcheren, die verwickelten Parten in Ordnung brin-
gen. — Ver-k., veralt., niederd. = erklären, eine Er-
klärung abgeben, ſo (Schiff.) Verklarung, eidliche Aus-
ſage, nam. bei Havarie, daß der Schade unverſchuldet
ſei, ſ. Brem. Wörterb. 2, 794, Seeproteſt; Fracht und Ver-
klarung [?] des Schiffes. Gutzkow Zaubr. 3, 381, vergl.
Klarieren.
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