klaren
Klāren, tr.:
Schiff.: klar (s. d. 6a) machen, vgl. klären (s. d. und abklären 4): Ein Takel k. oder klar scheren, die verwickelten Parten in Ordnung bringen. — Ver-k., veralt., niederd. = erklären, eine Erklärung abgeben, so (Schiff.) Verklarung, eidliche Aussage, nam. bei Havarie, daß der Schade unverschuldet sei, s. 2, 794, Seeprotest; Fracht und Verklarung [?] des Schiffes. Zaubr. 3, 381, vergl. Klarieren.
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