klärbar
Klǟrbar, a.: was geklärt werden kann, nam. den
Zſſtzg. von „klären“ (ſ. d.) entſprechend, z. B.:
Aūf-: Der Irrthum iſt nicht mehr a., iſt un-a. ꝛc. —
Er-: was ſich erklären läſſt, vgl. „erklärlich“, was
ſich gleichſam von ſelbſt erklärt: Aus der Strophe ſelbſt e.
G. 6, 442; Durch dieſe Betrachtungen die abweichenden
Bildungen der Pflanzen e–er zu machen. 36, 38; 35, 156;
Vollſtändig aus vaskiſchen Stammwörtern e. WHumboldt 2,
41 ꝛc.; E–keit. Fichte 7, 117; Ihr Verſchwinden war ihm
un-e. Immermann M. 4, 88; Un-e–e Empfindung. W. 1,
172; Weil ich mich nicht gern mit un-e–en und Nichts er-
klärenden Wörtern behelfe. 22, 107 ꝛc.
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