klärbar
Klǟrbar, a.:
was geklärt werden kann, nam. den Zsstzg. von „klären“ (s. d.) entsprechend, z. B.: Aūf-: Der Irrthum ist nicht mehr a., ist un-a. etc. — Er-: was sich erklären lässt, vgl. „erklärlich“, was sich gleichsam von selbst erklärt: Aus der Strophe selbst e. 6, 442; Durch diese Betrachtungen die abweichenden Bildungen der Pflanzen e–er zu machen. 36, 38; 35, 156; Vollständig aus vaskischen Stammwörtern e. 2, 41 etc.; E–keit. 7, 117; Ihr Verschwinden war ihm un-e. M. 4, 88; Un-e–e Empfindung. 1, 172; Weil ich mich nicht gern mit un-e–en und Nichts erklärenden Wörtern behelfe. 22, 107 etc.
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