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kläglich
Klǟglich, a.. s. jämmerlich:
1) klagend und jammernd, mitleidig: Der Eremit sah drauf den Helden k. an. Gellert 1, 260; Er ächzte beweglich | und krächzte k. Rückert Mak. 1, 70; Der Zaum, um den sie k. thut [klagt, jammert und weint]. W. 11, 25. 2) beklagens-, bejammernswerth: Die k–e (s. 1), nicht die rührende Gestalt eines Unglücklichen. Er verrieth das Darben der Sinne, den Schmerz der Seele verrieth er nicht. Börne 5, 266; Kein k–er Thier hat Jemand gesehen. G. 5, 139; Des k–sten Todes zu sterben. V. Od. 23, 79 etc. 3) (s. 2) erbärmlich, schlecht, jämmerlich, miserabel: Die Einrichtung des Verpflegungsdienstes und der Ambulanzen war k. Hackländer SoldKr. 187 etc. und nam. hierzu: Diese Rolle ist von einer so erbarmungswürdigen K–keit. Stahr Nat.-Z. 12, 283 etc.
Anm. Zsstzg. sind selten, z. B.: Das Schicksal . ., zu tragen ist’s mit Leidekläglichkeit. Droysen Ar. 3, 248, wohl = indem das Klägliche leidend, duldend hinnimmt. Ferner: An-k. und veralt. Anklägig: so beschaffen, daß es eine Anklage verdient etc. Klägling, m.: Jämmerling (s. d.).