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klägerisch
Klǟgeriſch, a.: in der Weiſe eines Klägers; ſich
auf den Kläger beziehend: Der k–e Anwalt im Ggſtz.
zu dem des Beklagten; Reicht er endlich ſeine Rechnung k.
[als Kläger] ein. Kürnberger Anm. 336.
Zſſtzg. ſ. die von Kläger: Die an-k–de Thätigkeit des
Staatsanwaltes ꝛc.