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klägerisch
Klǟgerisch, a.:
in der Weise eines Klägers; sich auf den Kläger beziehend: Der k–e Anwalt im Ggstz. zu dem des Beklagten; Reicht er endlich seine Rechnung k. [als Kläger] ein. Kürnberger Anm. 336.
Zsstzg. s. die von Kläger: Die an-k–de Thätigkeit des Staatsanwaltes etc.