Faksimile 0916 | Seite 908
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Kinderei Kinderer kinderhaft kinderern
Kinder~ēī, f.; –en:
etwas Kindisches, für Kinder Passendes, woran Kinder Gefallen finden, Kinderpossen, Spiel, Tändelei etc.: Reimwetzler und alle dgl. unsägliche K–en. Gervinus Lit. 3, 233; 5, 576; O eitle K.! Sch. 143b; Hals- und Armgeschmeide und andere solche K–en. W. 9, 262; An den Spielen und K–en meines kleinen Hofes sich zu ergötzen. 27, 307; 11, 165; 19, 214 etc.
~er, m., –s; uv.:
Kindererzeuger (selten): Kein Staat darf Drohnen anziehen, nichtsnutzige K. (proletarii). Jahn M. 295.
~haft, a.:
in der Weise von Kindern, „,kindermäßig“ (Heinse A. 2, 53), kindisch (s. d.): Wie er so sprach zum Höchsten k. Chamiso 4, 32; Jetzt war sie nicht mehr das k–e Mädchen. Karschin Leb. 36; K. mit Puppen spielet. V. 4, 162; Ar. 1, 264; Das Volk wieder in die K–igkeit hinabzuzwängen. Auerbach SchV. 339 etc., vgl. in gutem Sinn = kindlich: Spielte kindhaft mit ihm. Leb. 2, 333; Diese Geständnisse gingen aus einer so rein kindhaften Natur hervor. G. 22, 297; So hören Kinder die Märchen, wohlwissend, daß es solche sind. Die Indier sind noch in diesem kindhaften Zustande. H. Ph. 10, 29 etc.
~ern: 1) intr. (haben):
a) kindeln [1a]: Nichts als Kuß und Trinken | und immer so gekindert. Kästner (L. 3, 237).
b) kindeln [1b]: Die Weiber müssen jährlich k. Logau (L. 5, 327); auch unpers.: In diesem Haus kindert es sehr, ist ein rechter Kindersegen. 2) tr., in Zsstzg., s. die von kinden, z.B.: An-: Ich höre lieber an Kindes Statt annehmen als a. [bei Abbt] etc. Mendelssohn 5, 331, Hier treffe ich eine Menge Bekannte an, aber alle verheirathet, bekindert. Platen 7, 298. der Kinder berauben. Tscherning, s. L. 5, 327. verkinden, z. B. = kindisch machen: Der kürzere Traum und das Alter ver-k. [den Menschen]. JP. etc., auch: Die Zeit ver-k., mit Kindereien verbringen, u. ä. m.
Be-: Ent-: Ver-: