Kinderei
Kinderer
kinderhaft
kinderern
Kinder~ēī, f.; –en:
etwas Kindisches, für Kinder Passendes, woran Kinder Gefallen finden, Kinderpossen, Spiel, Tändelei etc.: Reimwetzler und alle dgl. unsägliche K–en. Lit. 3, 233; 5, 576; O eitle K.! 143b; Hals- und Armgeschmeide und andere solche K–en. 9, 262; An den Spielen und K–en meines kleinen Hofes sich zu ergötzen. 27, 307; 11, 165; 19, 214 etc. —
~er, m., –s; uv.: Kindererzeuger (selten): Kein Staat darf Drohnen anziehen, nichtsnutzige K. (proletarii). M. 295. —
~haft, a.: in der Weise von Kindern, „,kindermäßig“ A. 2, 53), kindisch (s. d.): Wie er so sprach zum Höchsten k. 4, 32; Jetzt war sie nicht mehr das k–e Mädchen. Leb. 36; K. mit Puppen spielet. 4, 162; Ar. 1, 264; Das Volk wieder in die K–igkeit hinabzuzwängen. SchV. 339 etc., vgl. in gutem Sinn = kindlich: Spielte kindhaft mit ihm. Leb. 2, 333; Diese Geständnisse gingen aus einer so rein kindhaften Natur hervor. 22, 297; So hören Kinder die Märchen, wohlwissend, daß es solche sind. Die Indier sind noch in diesem kindhaften Zustande. Ph. 10, 29 etc. —
~ern: 1) intr. (haben): a) kindeln [1a]: Nichts als Kuß und Trinken | und immer so gekindert. 3, 237). —
b) kindeln [1b]: Die Weiber müssen jährlich k. 5, 327); auch unpers.: In diesem Haus kindert es sehr, ist ein rechter Kindersegen. — 2) tr., in Zsstzg., s. die von kinden, z.B.: An-: Ich höre lieber an Kindes Statt annehmen als a. [bei Abbt] etc. 5, 331, — Hier treffe ich eine Menge Bekannte an, aber alle verheirathet, bekindert. 7, 298. — der Kinder berauben. s. 5, 327. — verkinden, z. B. = kindisch machen: Der kürzere Traum und das Alter ver-k. [den Menschen]. etc., auch: Die Zeit ver-k., mit Kindereien verbringen, u. ä. m.
Be-: Ent-: Ver-: Work in progress
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