Kiemer
kiemig
Kiemung
Kīēm~er, m., –s; uv.: 1) Art Böttcher (ſ. Kim-
mer). — 2) in Zſſtzg. zur Bez. von Thieren nach der
Beſchaffenheit der Kiemen, z. B.: Man theilt die Knor-
pelfiſche in Frei-K., Eleutherobranchii, und Haft-K.,
Pectobranchii, je nachdem die Kiemen an der äußern Seite
frei oder feſtgewachſen ſind; Thierchen aus der Familie der
Nackt-K. Vogt Oc. 1, 59 ꝛc. — ~ig, a.: mit Kiemen
verſehn, gw. in Zſſtzg., z. B.: Frei-, haft-, nackt-k. ꝛc.,
ſ. Kiemer 2. — ~ung: ſ. Kimmung.
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