Kieme
Kīēme, f.; –n; Kiemchen, lein; –n-:
1) Branchiae, die Athmungsorgane der Fische, auf beiden Seiten hinterm Kopf unter einem Deckel liegend (daher im gw. Leben „Fischohr“) und von zahllosen Blutgefäßen durchwebt. — 2) (s. 1) überh. die Athmungs- organe der niedern Wasserthiere, die nicht — oder doch nicht allein durch Lungen athmen: Die Lurche athmen in ihrer ersten Periode durch K–n, welche einige später mit Lungen vertauschen, andre neben den Lungen behalten.
Anm. S. I. Kiefer 2; oberd. „Kampf“ m. Kimme. 384. Bei 1622 auch „Rorchen“.
Zsstzg. z. B.: Áfter-K., in der Nähe des Afters, Gegensatz Mund-K. Oken 4, 153, ähnlich: Fuß-, Hals-K. etc., nach der Stellung, vergl. Ober-, Unter-K. Campe, ferner zuw. für Thiere nach der Beschaffenheit der Kiemen z. B. Ein-K., Synbranchus, eine Gattung Aale mit einer Öffnung für die Kiemen; Kamm-K., eine Gattung Schnecken etc.; s. Kiemer 2.
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